Leserbrief in den WN: Wem gehört der Odenwald!

Um die gemäß EEG noch bis zum 31.12.2016 geltenden Vorteile 20 Jahre lang zu sichern, mußten die bis jetzt vorliegenden WKA-Bauanträge noch vor „Toreschluß“, d.h. vor dem 31.12.2106 durch rechtskräftigen Genehmigungsbescheid beschieden werden.

So wurden unter anderem noch schnell die Windparks „Kahlberg“ (Fürth/ Grasellenbach) und Stillfüssel (Wald-Michelbach) durch das RP Darmstadt durchgewunken (HIER). Auch in BW war die gleiche Genehmigungspraxis zu beobachten. (Windpark Tegelberg- Kreis Göppingen; WP Rosenberg- Kreis Aalen).

Für den Odenwald besonders schockierend ist die Genehmigung des WP „Stillfüssel“, wo zahlreiche Schwarzstorchsichtungen und 38 kartierte Greifvogelhorste (u.a. des streng geschützten Rotmilans) eine Genehmigung durch „Harte Taubkriterien“ unmöglich erschienen liessen. Zur Vereinfachung wurden die Genehmigungsverfahren auch noch schnell ohne Beteiligung des Nachbarn Heiligkreuzsteinach aus BW durchgezogen. (Siehe Artikel RNZ: HIER)

Passend dazu hat unser Mitglied Hubert Freiburg in den WN/OZ einen treffenden Leserbrief zur angeblich „kostengünstigen und effizienten Lösung“ im Odenwald veröffentlicht. „Wem gehört der Odenwald?“ sollte  leserbrief-wem-gehoert-der-odenwald unbedingt gelesen werden.

 

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Eine Antwort zu Leserbrief in den WN: Wem gehört der Odenwald!

  1. Dem BUND (Rheinland-Pfalz) habe ich im Jahre 2016 den Rücken gekehrt, weil im Landesverband die Verquickung von Vorstandsmitgliedern mit der Windkraft-Industrie so offensichtlich war, dass es zum Politikum wurde. Allerdings wurde bis zum Schluß geleugnet. Tausende traten aus dem BUND aus. Der BUND Deutschland mag sein, was er will; ein Naturschutzverband ist er schon lange nicht mehr.
    Die Verquickung mit pseudogrünen Energiewende-Kriegsgewinnlern macht den BUND zu einem Speichellecker und Erfüllungsgehilfen „Grüner Kahlschlag-Politik“.
    Dies sind harte Worte, aber was in unseren Wäldern und Landschaften passiert, Menschen und Tieren angetan wird, verdient klare Wortwahl. Th. Schröder

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