Jetzt wird es ernst !

Banner - Beschluß Aufhebung LSG V1Damit wird die letzte Hürde genommen, direkt im Naherholungsgebiet alle Voraussetzungen zu schaffen, daß Investoren Windindustrieanlagen relativ einfach errichten können.

Rückblick
Das Grundproblem bezüglich der Windkraft in Weinheim liegt in der Verweigerung der grün-roten Landesregierung, das Thema im Einklang mit den Nachbarn im Dreiländereck zu regeln (Regionalplan).

Stattdessen beharren die Herren Kretschmann und Untersteller (inklusive unseres Weinheimer Stadtrates Uli Sckerl) mit Nachdruck auf der kompromisslosen Durchsetzung ihres Winderlasses, der die Zulässigkeit von Ausschlusszonen wie im bisherigen Regional-plan ausdrücklich untersagt. Einsprüche aus Weinheim wurden von Stuttgart lapidar vom Tisch gewischt.

Es wird also künstlich der Fall erzeugt, zwischen einer Ausweisung von Konzentrations-flächen oder einer Behandlung nach übergeordnetem Baugesetzbuch (BauGB) und Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wählen zu müssen. Letztere Option wird dabei stets nur verschwommen mit der sogenannten „Verspargelung“ beschrieben, ohne je konkret zu werden.

Die Alternativen in Weinheim
Sinnvolle Basis einer jeden Abwägung ist die genaue Kenntnis der zur Auswahl stehenden Alternativen. Dies ist im vorliegenden Fall eindeutig nicht der Fall.

Einerseits ist in den Ausarbeitungen der Verwaltung mit vielen Worten der von der grün-roten Landesregierung unbedingt gewollte Weg beschrieben. Viele mögliche Freibe-reiche sind durch allerlei Untersuchungen und eine sogenannte frühzeitige „Beteiligung der Bürger“ (ha,ha) weggefallen und aus dem Rest muß nun etwas übrigbleiben, um rechts-sicher zu bleiben und keine Verhinderungsplanung zu begehen. All dies ist durchaus schlüssig und macht Sinn, allerdings ausschließlich unter der Bedingung, die politische Vorgabe zu erfüllen. Randbedingungen zur Unterstützung dieser politischen Vorgabe wurden entsprechend gesetzt (siehe Ausscheren beim Regionalplan). Stellt man aber die politische Vorgabe an sich in Frage, so ändert sich auch die Beurteilung des Weges.

Andererseits wird die zweite Wahlmöglichkeit nur sehr nebulös und ohne jede Konkre-tisierung beschrieben, es drohe also „die totale Verspargelung Weinheims“. Dabei mag es korrekt sein, daß die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt in diesem Fall geringer sind, doch sagt dies über das damit einhergehende tatsächliche Risiko genau gar nichts aus.

Was bedeuten die als so höchst kritisch dargestellten „Ausschlußkriterien für Einzel-anlagen“ konkret im Fall Weinheim? Welches sind diese „wesentlich mehr Möglichkeiten für die Errichtung von Einzelanlagen auf windhöffigen Flächen“ genau? Wird damit umge-hend im Hermannshof und Schloßpark gebaut? Rücken die Anlagen sofort auf 500 Meter an die Bebauungsgrenze heran? Sicher nicht.

Jeder Bauantrag ohne ausgewiesenen Freibereich muß die gleichen Kriterien erfüllen und Prüfungen durchlaufen, wie einer im Freibereich4-Mitte. Es mag vereinzelte Beispiele geben, bei denen Windkraftanlagen in 500 Metern Entfernung genehmigt wurden, doch wie alt und auf welchen Voraussetzungen fußen diese? Auf Basis aktueller Urteile und Erfahrungen erscheint dies nicht so ohne weiteres möglich. Und wenn am Ende auf Stadtfläche gebaut werden wollte, so stünde auch vor diesem Bauvorhaben eine zu genehmigende Verpachtung, also die Zustimmung Weinheims.

Ohne die Alternative konkret zu kennen und und damit auch beurteilen zu können, stimmt der Gemeinderat über eine so wichtige Frage wie die Aufhebung eines Land-schaftsschutzgebietes ab – und die Verwaltung freut es.

Eigentlich aber sollte man sich vertagen und den Auftrag an die Verwaltung geben, die Abstimmungsalternative „ungesteuerter Bau von WKA“ ganz konkret für den Fall Weinheim zu beschreiben, auch unter Einbeziehung von zu benennenden Vertretern der Fraktionen und/oder z.B. der BI Gegenwind Weinheim.

Auch wenn eine solche Beschreibung nicht einfach ist, so kann man zumindest die zitierten „500-Meter-Fälle“ genau analysieren und daraus ein Abschätzung treffen, welches Risiko denn tatsächlich besteht.

Zudem kann nicht zuletzt im Hinblick auf die für 2016 anstehenden Landtagswahlen, die bei einem möglichen Regierungswechsel die Situation dem Grunde nach ändern könnte (Streichung Winderlass, Rückkehr zu Ausschlussflächen), jede Verzögerung hilfreich sein.

Eine Vertagung ließe dabei auch die Option offen, später doch für die Beschlußvorlage zu stimmen.

Der Gemeinderat wird aber leider der Verwaltung folgen. Und die meisten Herrschaften in der Verwaltung sind, auch wenn sie es nach außen anders vorgeben, glasklare Windrad-fetischisten. Wären sie es nicht, würden sie alle Hebel dagegen in Bewegung setzen.

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