Lizenz zum töten!

UPDATE des Artikels!

Am 22.06.2017 wurde völlig überraschend den Forderungen der Windkraftlobby von 2008 nachgegeben. Die von den GRÜNEN am Nasenring gezogenen Parteien haben gegen geltendes EU- Recht das Tötungs- und Verletzungsgebot aufgeweicht.  Diese Entscheidung wurde in einem zu 2/3 leeren Plenarsaal um 22:15 Uhr nur durchgewunken!

Jetzt dürfen durch  Windindustrieanlagen auch legal Tiere getötet werden!

Im Wortlaut:

…Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien.“

Bisher sterben nach Schätzungen schon 300.000 Fledermäuse und 12.000 Greifvögel pro Jahr. Lesen Sie die Reaktionen von:

  • Pressemitteilung der Deutschen Wildtierstiftung (HIER)
  • gemeinsame Pressemitteilung des VLAB und VERNUNFTKRAFT: Spätabends im Bundestag- Tiere töten leicht gemacht (HIER)

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Die Preis- und Abnahmegarantie von Windstrom kann man getrost als Lizenz zum Gelddrucken bezeichnen. Das EEG wird die Verbraucher 520 Mrd Euro kosten. (wir berichteten HIER)

Nach der baurechtlichen Privilegierung nach § 35 (2) BauGB soll auch noch das letzte Hemmnis fallen. Die im Dezember (wir berichteten HIER) angekündigte und zunächst von der Tagesordnung genommene artenschutzrechtliche Privilegierung durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes soll nun doch am 22.06.17 in 2. und 3. Lesung  beschlossen werden. Damit könnten Bauanträge unter Aufhebung des Tötungsverbots nach §44 des BNatSchutzG in Zukunft erfolgreich sein. Eine Forderung die der Bundesverband Windenergie schon 2008 erhob!

Hier als Beispiel eine der kritischen Textstellen aus dem Gesetzesentwurf,
welche zur Aufweichung und zur Schwächung des Artenschutzes führt:
„….Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift
des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn
zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern.
Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien. …

Die Energiewende darf nicht mit einer Lizenz zum töten zu Lasten des Artenschutzes gehen!

In BW wartet die ENBW schon auf die Novellierung. Die Medien berichteten:

  • DIE WELT (Signifikant erhöhtes Tötungsrisiko) vom 21.08.2016
  • BILD (Gefährdeter Rotmilan) vom 22.08.2016

Lesen Sie auch HIER die ausführliche Stellungnahme von VERNUNFTKRAFT vom Dezember 2016 zur Novellierung des Artenschutzes!

 

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Eine Antwort zu Lizenz zum töten!

  1. Hubert Freiburg sagt:

    Man sollte „Ross und Reiter“ auch nennen! Wer am Nasenring der Grünen geführt wird sind die so genannten großen „Volksparteien“ CDU/CSU und SPD, ohne deren Zustimmung die Gesetzesänderung nicht möglich gewesen wäre. Die Koalitionsparteien tragen deshalb die Verantwortung für das legalisierte Töten von Tieren zu Gunsten profitgeleiteter Natur- und Umweltschänder. Tier-und Artenschutz und Gesetze nach Interessenlage! Wo bleibt der Aufschrei der organisierten Umwelt- und Naturschützer? Bleibt ihr Protest deshalb aus, weil diese etwa selbst Profiteure der Windindustrie sind?

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