Gestern informierte der Nachbarschaftsverband den Ortschaftsrat in Rippenweier über seine Windindustrieplanung im unmittelbar angenzenden Gebiet.
Wie vor kurzem auf unserer Seite berichtet (siehe hier) können auf 890 ha Fläche bis zu 70-80 Windkraftanlagen entstehen, fast alle davon mitten im Wald des Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Nord. Der entsprechende Flächennutzungsplanungen des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim ist in Vorbereitung.
Wie aus Zufall konzentriert sich ein großer Teil der Plangungsflächen unmittelbar an den Außengrenzen des Nachbarschaftsverbandes, z.B. die Konzentrationszonen 9 und 10 in unmittelbarer Nachbarschaft zu Rippenweier und Heiligkreuz.
Dabei ist zu erkennen, daß man sich zwar vordergründig auch um die Belange der Nachbarn auf der anderen Seite des Zaunes kümmert, aber dabei offensichtlich weniger Sorgfalt walten läßt, als auf der eigenen Seite. So gibt es z.B. keinerlei Visualisierung möglicher Windindustrieanlagen aus Sicht Rippenweier und auch die einzuhaltenden Abstände zu Heiligkreuz werden ausschließlich und ohne jedes Hinterfragen an dem offiziellen Status „Mischgebiet“ festgemacht („Mischgebiet“ = 600 m Abstand, aber „Wohngebiet“= 1.000 m Abstand).
Jeder kann aber leicht erkennen, daß Heiligkreuz klar ein Wohngebiet ohne Gewerbe ist, wenn man sich nur ein weinig damit beschäftigt. Das würde aber die Gefahr bergen, einen Strich durch die eigene Planung zu bekommen.
Ja, der offizielle Status von Heiligenkreuz im Bebauungsplan ist heute „Mischgebiet“, so sagt man uns. Um dies zu klären und auch die Möglichkeiten einer eventuellen Korrektur zu erkennen, hat die BI Gegenwind Weinheim heute diese Email an das Stadtentwick-lungsamt Weinheim geschrieben:
Wir zählen auf die Unterstützung der Stadt und sind auf die Antwort auf unsere Fragen gespannt!