Stellungnahme zur 2. Offenlage der „Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie“

Folgende Stellungnahme zur 2. Offenlage der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie hat der Verein Gegenwind Weinheim an die Planungsbehörde VRRN gesendet. (Auf eine Wiederholung der Argumente aus der Stellungnahme zur ersten Offenlage wurde verzichtet.)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Vereins Gegenwind Weinheim e. V. nehmen wir zur 2. Offenlage wie folgt Stellung. Wir verweisen auf unsere 1. Stellungnahme vom April 2024 und führen diese ohne Wiederholungen inhaltlich fort. Die nachstehenden Argumente richten sich insbesondere auf:

  1. Rechtliche Probleme der herangezogenen „Super-Privilegierung“-Argumentation (wir nehmen Bezug auf das Rechtsgutachten von Vernunftkraft),
  2. Zeitliche und flächenmäßige Übererfüllung der Flächenziele im baden-württembergischen Teilraum. Daraus ergibt sich konsequenterweise die Pflicht, besonders konfliktträchtige Gebiete oberhalb der Zielerreichung zu streichen,
  3. Landschaftsbildbewertung (u. a. unter Bezug auf Roser/Universität Stuttgart), die im Widerspruch zum eigenen Kriterienkatalog des VRRN stehen. Darin wird die “Freihaltung der Bergstraßenkante / Odenwald-Neckartal analog zum Haardtrand” gefordert.
  4. Fehlen eigenständiger Erhebungen zur Umweltsituation in einzelnen Vorrangräumen und die damit verbundene Unsicherheit/Fehlerhaftigkeit der Prüfung.

Zu 1): Infragestellung der „Super-Privilegierung“ / § 2 EEG – Ersetzung der Einzelfallabwägung / Öffnung regionaler Grünzüge nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG BW

Feststellung: Die 2. Offenlage stützt die Planungsstrategie zentral auf § 2 EEG 2023 („überragendes öffentliches Interesse“, „öffentliche Sicherheit“) und auf die Sanktionslogik des § 249 Abs. 7 BauGB („Super-Privilegierung“ bei Zielverfehlung). In der Begründung wird daraus eine Gewichtsverschiebung zugunsten der Windenergie abgeleitet („stärkeres Gewicht als in der Vergangenheit“) und zugleich die Notwendigkeit, die Flächenbeitragswerte unbedingt zu erreichen, um die planerische Steuerungsfähigkeit zu erhalten. Diese Steuerungslogik wird als überragendes Abwägungsmoment gesetzt. Eine Öffnung regionaler Grünzüge kann zugunsten Erneuerbarer erfolgen. [Quelle: 2. Offenlage]

Stellungnahme: Das vorliegende Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit von § 2 EEG stellt klar: § 2 EEG darf nicht als Abwägungsersatz verstanden oder angewendet werden. Ein solcher gesetzlicher „Vorrang“ entleert die verfassungsrechtlich gebotene einzelfallbezogene, ergebnisoffene Abwägung, verletzt das Abwägungsgebot, berührt das Gewaltenteilungsprinzip und greift strukturell in die kommunale Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 GG) ein. Verfassungskonform ist § 2 EEG nur, wenn er als ein gewichtiger Belang unter mehreren verstanden wird, nicht als Ergebnisvorgabe. Soweit § 2 EEG und die „Super-Privilegierung“ die Abwägung vorentscheiden, liegt ein Abwägungs- und Ermittlungsdefizit vor. Die planerische Verantwortung zur einzelfallbezogenen Abwägung verbleibt vollständig bei den entscheidenden Stellen. Wir beanstanden, dass die 2. Offenlage faktisch so verfährt, indem die Anrechenbarkeit/Steuerung über materielle Schutzgüter gestellt wird. [Quelle: Gutachten Vernunftkraft – siehe Anhang 1]

2. Offenlage des Teilregionalplans Windenergie Punkt 3.2.4.9: Der Plan selbst differenziert: Soweit Flächen ausschließlich als Regionale Grünzüge festgesetzt sind, kann eine Öffnung zugunsten Erneuerbarer erfolgen. Für die Naturraumeinheit Bergstraße beruht die Freihaltung jedoch nicht allein auf Grünzug-Festsetzungen, sondern auf den besonderen naturräumlichen, landschaftsbildprägenden und kulturhistorischen Eigenschaften. Folglich begründet § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplgG keine Abwägungsbindung, die den Ausschluß der Bergstraße aufheben könnte.

Schlußfolgerung: Plantextliche Klarstellung in den Begründungen/Plansätzen, daß § 2 EEG keinen Vorrang im Einzelfall begründet und weder die Höhenfreistellung (Ausschluß kommunaler Höhenbeschränkungen) noch die „Rotor-Out“-Festsetzung rechtfertigt, wo schutzgüterseitige Schwellen (Landschaft, Artenschutz, Kulturdenkmale, Erholung, Wasser/Boden/Seismik) entgegenstehen.


Zu 2): Zeitliche und flächenmäßige Übererfüllung in Baden-Württemberg – Streichung konfliktträchtiger Räume oberhalb des Zielniveaus

Feststellung: Die 2. Offenlage weist im baden-württembergischen Teilraum 41 Vorranggebiete mit zusammen ca. 5.258 ha aus; dies entspricht 2,15 % der Teilraumfläche. Damit wird das Landesziel des WindBG von 1,8 % übertroffen. Zudem gibt das KlimaG BW vor, den Endwert (1,8 %) deutlich vor 2032 durch Satzungsbeschluß bis 30.09.2025 zu erreichen. Diese Vorziehung ist in der Begründung ausdrücklich wiedergegeben. [Quelle: 2. Offenlage]

Stellungnahme: Mit dem Übererreichen (2,15 % > 1,8 %) und dem zeitlich vorgezogenen Zielvollzug besteht keine rechtliche Notwendigkeit, zusätzliche oder hoch konfliktträchtige Wald- und Höhenlagen im Odenwald/Bergstraßenrand festzusetzen. Die Pflicht zur verhältnismäßigen Abwägung gebietet vielmehr, oberhalb des Zielniveaus die konfliktreichsten Teilräume herauszunehmen. Dies gilt um so mehr, als der Plan selbst Alternativen (u. a. Repowering, interkommunale Bündelung, Übertragbarkeit von Flächenüberhängen in RLP) anführt, die Vorrang vor Neuerschließungen im Wald zu genießen haben. [Quelle: 2. Offenlage]

Schlußfolgerung: folgende Konfliktkulissen sind explizit nicht festzusetzen / unabhängig vom Bearbeitungsstand im Suchraum:

  1. Kamm-/Grat- und Höhenlagen der Bergstraßenkante zwischen Weinheim, Schriesheim und Heidelberg. Dazu zählen besonders die in unserer 1. Stellungnahme genannten sensiblen Bereiche im Bereich Lammerskopf und Hoher Nistler.
  2. Die Waldhöhenlagen im Vorderen Odenwald mit direkter Sichtwirkung in die Rheinebene („Landmarkenwirkung“).

Diese Räume weisen konfliktseitig die höchste Eingriffsintensität in Bezug auf Landschaft, Kultur-Sichtbeziehungen, Erholungswälder, Artenschutz, Hydrologie/Seismik auf. Der VRRN selbst stuft diese ausweislich der Offenlage als Landschaftsbild- und erholungsfachlich hochsensibel ein und beschreibt diese folgerichtig planintern als freizuhaltende Naturraumeinheit Bergstraße/Odenwald-Neckartal (s. Plansatz 3.2.4.9 und Begründung).

Gerade da die Zielwerte bereits übertroffen sind, sollte der VRRN seine eigenen Ziele mit Nachdruck verfolgen!


Zu 3): Landschaftsbildbewertung – Widerspruch zwischen eigener Freihalte-Leitlinie und tatsächlicher Flächenkulisse

Feststellung: wie erwähnt, fordert der Plan selbst in 3.2.4.9, die Naturraumeinheiten Bergstraße und Odenwald-Neckartal „unter Aspekten des Landschaftsbildes (…) von Windenergienutzung freizuhalten“, mit Begründung: Landmarkencharakter, historische Ortschaften, Burgen/Schlösser, Hauptanlaufpunkte der Naherholung. Die Abgrenzung stützt sich u. a. auf Sichtbarkeitsanalysen. Parallel sind im rheinland-pfälzischen Teilraum landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften (z. B. Haardtrand) ausgeschlossen. Die Bergstraßenkante ist landschaftssystematisch das rechtsrheinische Pendant zum Haardtrand und bedarf gleichwertigen Schutzes vor Fernwirkungsanlagen. [Quelle: 2. Offenlage]

Stellungnahme: Nach (u. a.) Roser, Universität Stuttgart (Landschaftsbildbewertung) sind Kamm-/Hanglagen mit weiter Fernsicht und hohem Reliefkontrast besonders sensibel gegenüber vertikalen Großstrukturen. Diese Grundsätze decken sich mit der Planbegründung (Landmarken/Einsehbarkeit) und führen im Odenwaldrand zwischen Weinheim und Heidelberg regelhaft zu hoher Beeinträchtigungsschwere. Bitte ziehen Sie die Roser-Arbeit, welche von der LUBW selbst genutzt und gefördert wurde, im Rahmen der fachlichen Ergänzungsprüfung heran.

Fehlerhafte Folgerung: Gleichzeitig werden in der 2. Offenlage über Höhenfreistellung (Ausschluß kommunaler Höhenbeschränkungen) und „Rotor-Out“ (Rotor außerhalb der Gebietsgrenze zur Anrechenbarkeit) Instrumente verankert, die die Fern- und Randwirkung verstärken – und damit die eigene Freihalte-Leitlinie unterlaufen. Das ist konzeptionell inkohärent und abwägungsfehlerhaft. [Quelle: 2. Offenlage]

Schlußfolgerung:

  1. Streichung/Nichtanwendung von „Rotor-Out“ und Höhenfreistellung in den Bergstraßen-/Odenwald-Höhenlagen;
  2. Konsequente Anwendung des Plansatzes 3.2.4.9 (Freihalten der Naturraumeinheiten Bergstraße/Odenwald-Neckartal) analog zur Ausschlußsystematik am Haardtrand.

Zu 4): Methodische Defizite: Fehlen eigenständiger Erhebungen und neue, nicht ausermittelte Konfliktkriterien

Feststellung: Umweltbericht – Prüfrahmen: Der Umweltbericht verweist auf prozessuale und sekundärdatenbasierte Vorgehensweisen und führt neue bzw. vertiefte Prüfkriterien an (u. a. Natura-2000-Puffer ab 300 m, Erdbebenmeßstationen mit Schutzbereichen 3–10 km, HQ-extrem/Starkregen-Index, Erholungs-/Lärm-/Klima-/Wasser-/Sichtschutzwälder, Unzerschnittene Räume/Biotopverbund, Sichtbereiche zu Kulturdenkmälern mit 90°-Sichtfeld, Annahme 250 m Gesamthöhe). Zugleich wird betont, daß keine eigenständigen Erhebungen (Primärdatenerhebungen) durchgeführt wurden. [Quelle: Umweltbericht]

Stellungnahme: Für hochkomplexe Wald-Höhenlagen (Bergstraßenkante/Odenwald) reichen Sekundärdaten und generische Annahmen nicht aus. Ohne standortscharfe Erhebungen (u. a. Hydrologie Hanglagen, Seismik-Verträglichkeit zu Meßstationen, kumulative Sichtachsen-Analysen für Burgen/Schlösser und städtische Aussichtslagen der Rheinebene, Erholungsnutzung/Wege-Netze) verbleibt eine erhebliche Prüfungsunsicherheit. Dies widerspricht der Verpflichtung zu ermittlungsfehlerfreier Abwägung und ist insbesondere angesichts der gewählten Anrechenbarkeitsinstrumente („Rotor-Out“/Höhenfreistellung) rechtlich erheblich. [Quelle: Umweltbericht]

Beispielhafte Punkte:

  1. Die pauschale Annahme, daß nur ca. 3 % der Vorranggebietsfläche dauerhaft versiegelt würden, unterschätzt in Hang-Waldlagen die dauerhafte Aufweitung und Verfestigung von Zufahrten/Kranstellflächen, Böschungsverbauten und Erosions-/Abflußänderungen.
  2. Erdbebenmessstationen (Schutzzonen 3–10 km) können durch WEA-Infraschall/Schwingungen gestört werden; belastbare Verträglichkeitsnachweise liegen im Offenlagepaket nicht flächenkonkret vor.
  3. Erholungswälder an der Bergstraße (Weinheim/Schriesheim/Heidelberg) werden als relevanter Prüfbelang benannt, jedoch fehlen ortsbezogene Belegungen vor Festlegung von Vorranggebieten.
  4. Mangelhafte/fehlende eigene Datenerhebung: Das Gutachten zu Wochenstuben der Bechsteinfledermaus vom anerkannten Fledermausexperten Dr. Arnold liegt sowohl dem VRRN als auch der LUBW vor, erscheint jedoch nicht im Fachbeitrag Artenschutz der LUBW.
  5. Zugkorridor sowie Rastplätze für Zugvögel: Laut Umweltbericht konnten keine Daten bereitgestellt werden. Wir verweisen auf die Avifaunistische Kartierung der Fa. RIFCON, die den Bereich entlang der Bergstraße bzw. des vorderen Odenwaldes als regelmäßig frequentierten Flugkorridor definiert.

Schlußanträge

  1. Rechtliche Klarstellung: § 2 EEG/„Super-Privilegierung“ kein Abwägungsersatz; plantextliche Sicherung erforderlich.
  2. Herausnahme der Bergstraßen-/Odenwald-Höhenlagen zwischen Weinheim – Schriesheim – Heidelberg sowie der sensiblen Räume Lammerskopf/Hoher Nistler aus der Vorrangkulisse.
  3. Konsequente Anwendung des Plansatzes 3.2.4.9 (Freihalten Bergstraße/Odenwald-Neckartal) analog zu den Ausschlüssen am Haardtrand.
  4. Eigenständige Erhebungen zu Hydrologie/Erosion, Erholungsnutzung, Sichtachsen, Biotopverbund sowie Zugvogelerfassung vor Festsetzung.

Bis dahin ist eine Aussetzung der betreffenden Flächen notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Kraus
Vorsitzender
BI Gegenwind Weinheim e.V. (gemeinnützig)
www.gegenwind-weinheim.de

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Veranstaltung – Podiumsdiskussion der Parteien zur Energieversorgung

Referent: Prof. Dr. Eduard Heindl | Dipl.-Physiker Jürgen Falkenberg
Wann: Freitag, 30.01.2026 | 19:00 Uhr
Einlass: 18.30 Uhr
Wo: Zehntkeller Schriesheim, Obere Schulgasse 5

Weitere Infos:
Eintritt frei, Spenden sind willkommen

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Hangkante bleibt Vorranggebiet! 2. Offenlage Teilregionalplan Windenergie

Am 21. November tagt der Planungsausschuss des Verbandes, um über die 2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar zu beraten.

Die Unterlagen zu dieser Sitzung sind seit gestern – zwei Tage vor dem Bürgerentscheid in Dossenheim und Schriesheim – hier zu finden: https://session.vrrn.de/bur/si0057.asp?__ksinr=176

Interessant sind die Übersichtskarten der Vorranggebiete im zweiten Regionalplanentwurf.

Laut den Abwägungsvorschlägen waren für das Vorranggebiet HD/RNK-VRG01-W „geringfügige Verkleinerung notwendig. Nach Aussage der zuständigen Landesluftfahrtbehörde ist eine abschließende Bewertung der Gesamtfläche auf Ebene der
Regionalplanung nicht möglich.“

Vorranggebiet HD/RNK-VRG01-W, 2. Offentlage, November 2025, Karte Mapbox, eigene Grafik

Wie man anhand der Grafik erkennen kann wurde der Westbereich verkleinert, gerade im Nordwesten wurde ein größerer Teil aus der Planung genommen. Insgesamt verkleinert sich das gesamte Gebiet nach grober Messung von etwa 4.9 km² auf etwa 3.6 km².

Vordere Hangkante bleibt Vorranggebiet!

Die Gemeinden hatten in ihren Informationsbroschüren von Planungen mit nur 4 Windkraftanlagen berichtet; diese hatten wir an dieser Stelle auch visualisiert. Weiterhin hatten die Gemeinen eine „mögliche Erweiterung um 4 Anlagen, je nach finaler
Größe des Vorranggebiets“ erwähnt. Diese Erweiterung wurde jedoch als „derzeit eher unwahrscheinlich aufgrund einer möglichen Beeinträchtigung des Flugverkehrs des
Mannheimer Flughafens“ bezeichnet.

In unseren Visualisierungen wurde auch eine „Maximalplanung“ dargestellt, welche von der gesamten Fläche als Vorranggebiet ausgeht. Nach den Unterlagen der zweiten Offenlage ist diese Maximalplanung weiterhin möglich, mit Ausnahme einer Anlage ganz im Nordwesten! Eine zweite Anlage muss lediglich einige hundert Meter nach Osten verschoben werden.

Lage der Windindustrieanlagen nach unserer Visualisierung der Maximalplanung
Einzige Anlage, die aus der Maximalplanung fallen würde

Da das Gebiet am Lammertskopf komplett aus dem Regionalplan genommen wurde ist das Gebiet südlich des Weißen Stein das einzig verbleidende auf Heidelberger Gemarkung. Falls die Gemeinde nun also „eigene“ Windräder betreiben möchte, dann nur hier. Dementsprechend könnte die in unseren Visualisierungen mit drei Anlagen belegte Fläche auch weiter verdichtet werden auf etwa vier Anlagen.

In jedem Fall kann man von den vier Anlagen, die die Gemeinden im vorliegenden Gebiet geplant haben, weiterhin von einer „Beruhigungsplanung“ reden!

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Schwachwindland Baden-Württemberg

Es ist weithin bekannt, dass Baden-Württemberg kein Windland ist. Dies zeigt sich einmal mehr in den Geboten für die „Windkraft an Land“ Ausschreibungsrunden.

Während die Ergebnisse der letzten Runde vom 1. November noch nicht veröffentlicht sind findet man bei der Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Runde vom 1. August.

Wer sich die Mühe macht und die dort verknüpfte Excel-Datei analysiert, findet folgendes Ergebnis nach Bundesland.

Gebotsvolumen nach Bundesland

Nach Hamburg, dem Saarland und Sachsen hat Baden-Württemberg am wenigsten Gebote für Windkraftanlagen bekommen.

Noch prägnanter werden die Zahlen, wenn man das Gebotsvolumen auf die Landesfläche bezieht.

Gebotsvolumen pro Fläche nach Bundesland

Hier ist nun Baden-Württemberg tatsächlich Spitzenreiter – und zwar negativer.

Die Investoren scheinen zu wissen, wo es sich nicht lohnt zu investieren. Und das trotz Referenzertragsmodell, welches schlechte Standorte bevorzugt fördert….

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Windkraft-Visualisierungen Weißer Stein/Hoher Nistler

Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid über die Errichtung von Windindustrieanlagen auf den Höhenzügen von Weißem Stein und Hohem Nistler östlich von Schriesheim und Dossenheim treten in ihre letzte Phase: am 9. November sind die Bürgerinnen und Bürger zur Abstimmung aufgerufen.

In der öffentlichen Diskussion dominieren bislang Themen wie Naturschutz, Windhöffigkeit und Waldschutz. Eine zentrale Frage kommt jedoch vergleichsweise kurz: die nach den Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Öffentlich zugängliche Visualisierungen der unterschiedlichen Standortvarianten sind bisher kaum verfügbar. Selbst die offiziellen Unterlagen der Gemeinde Dossenheim zum Bürgerentscheid zeigen noch den unverstellten Blick auf den Weißen Stein – wohlwissend, dass dieses Landschaftsbild bei einer Realisierung der Anlagen der Vergangenheit angehören würde.

Der Verein Gegenwind Weinheim hat bereits mehrfach professionelle Visualisierungen unter Verwendung geographischer Informationssystemen (GIS) erstellt. Eine solche Analyse wurde nun auch für das Vorranggebiet Weißer Stein/Hoher Nistler vorgenommen.

Zugrundeliegende Annahmen:

  • Mögliche Fläche:
    Das Vorranggebiet HD/RNK-VRG01-W umfasst laut der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie (Verband Region Rhein-Neckar, Stand November 2023) eine Fläche von 479.9 Hektar.
    In der Informationsbroschüre der Gemeinden Schriesheim und Dossenheim heißt es, dass „auf Grundlage verschiedener Stellungnahmen durch die zuständigen Behörden u.a. geprüft wird, inwieweit es Konflikte mit der Sicherheit des Flugverkehrs gibt. Aufgrund von Bedenken im westlichen Teil des derzeitigen Vorranggebietes (vor der Hangkante) wurden dort vorerst vier weitere von Pionext angebotene Windenergieanlagen aus dem Planungsprozess genommen.“ Die endgültige Abgrenzung des Vorranggebiets steht somit noch aus.
    Ungeachtet aktueller Aussagen der Kommunen bleibt potenziell die gesamte Fläche verfügbar.
Aktueller Planungsstand Vorranggebiet HD/RNK-VRG01-W, Teilregionalplan Windenergie,
Verband Region Rhein-Neckar, eigene Grafik, Karte: mapbox
  • Geplante Typen von Windindustrieanlagen:
    Laut Informationsbroschüre der Gemeinden ist der Einsatz der Enercon E175 EP5 E2 vorgesehen. Diese Anlage hat einen Rotordurchmesser von 175 Metern und eine Nabenhöhe von bis zu 175 Metern, was zu einer Gesamthöhe von etwa 260 Metern führt. Diese Dimensionen wurden der Modellierung zugrunde gelegt.
    • Anzahl und Lage der Windindustrieanlagen:
      Für die Visualisierungen werden zwei Szenarien betrachtet:
      a) Szenario „Gemeindeplanung“:
      Nach der Informationsbroschüre der Gemeinden sind zunächst nur vier Anlagen vorgesehen. Angesichts der potenziellen Ausdehnung des Vorranggebiets wirkt dies als eine Art „Beruhigungsplanung“, um mögliche Bedenken bezüglich des Landschaftsbildes zu dämpfen. Bereits jetzt sprechen die Kommunen allerdings von einer möglichen Erweiterung um vier zusätzliche Anlagen, die an der westlichen Hangkante entstehen könnten. Auch der südliche Bereich Richtung Heidelberg böte Raum für mindestens drei bis vier weitere Anlagen.
Szenario a): „Gemeindeplanung“ laut Informationsbroschüre Schriesheim/Dossenheim,
eigene Grafik, Karte: mapbox

b) Szenario „volle Ausnutzung des Vorranggebiets“:
Unter der Annahme, dass das gesamte Gebiet als Vorrangfläche ausgewiesen würde und die Ausdehnung senkrecht zur Hauptwindrichtung berücksichtigt wird, ließen sich etwa elf Windkraftanlagen sinnvoll platzieren – ohne größere gegenseitige Abschattungseffekte.
Eine darüber hinausgehende Verdichtung wäre aufgrund der Topographie und der zu erwartenden Windabschattung in „zweiter Reihe“ kaum realisierbar.

Szenario b): „Volle Ausnutzung des Vorranggebietes“, Ausnutzung der Topologie,
eigene Grafik, Karte: mapbox

Visualisierungen

1. Standort „A5“:
Zugrundeliegendes Bild aus dem Wikipedia-Artikel zu Dossenheim

Szenario a): Kameraausrichtung und Lage der Windindustrieanlagen, Karte: mapbox
Visualisierung Standort 1, Szenario a)
Szenario b): Kameraausrichtung und Lage der Windindustrieanlagen, Karte: mapbox
Visualisierung Standort 1, Szenario b)

2. Standort Teltschik-Turm:
Zugrundeliegendes Bild von Panorama-Photo

Szenario a): Kameraausrichtung und Lage der Windindustrieanlagen, Karte: mapbox
Visualisierung Standort 2, Szenario a)
Szenario b): Kameraausrichtung und Lage der Windindustrieanlagen, Karte: mapbox
Visualisierung Standort 2, Szenario b)

3. Standort „Dossenheim-Ebene“:
Zugrundeliegendes Bild aus der Informationsbroschüre der Gemeinde Dossenheim

Szenario a): Kameraausrichtung und Lage der Windindustrieanlagen, Karte: mapbox
Visualisierung Standort 3, Szenario a)
Szenario b): Kameraausrichtung und Lage der Windindustrieanlagen, Karte: mapbox
Visualisierung Standort 3, Szenario b)
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Vortrag: Keine Windkraft im Wald! Es geht ums Ganze!

der vordere Odenwald – insbesondere die noch weitgehend unberührten Waldgebiete rund um den Weißen Stein – steht vor einer entscheidenden Weichenstellung:
Am 9. November findet in Dossenheim und Schriesheim ein Bürgerentscheid statt, der darüber entscheidet, ob diese Wälder künftig als Windindustriegebiet ausgewiesen werden.

Die derzeitigen – noch nicht abgeschlossenen – Planungen sehen bis zu zehn Windindustrieanlagen vor. Moderne Anlagen wie die Enercon E175 oder Nordex N175 erreichen eine Gesamthöhe von rund 260 Metern – mehr als doppelt so hoch wie der Dossenheimer Steinbruchhang!
Ein solcher Eingriff würde das Landschaftsbild des vorderen Odenwalds unwiderruflich verändern und könnte als Signal für weitere Standorte entlang der Hangkante wirken – auch Weinheim und Lützelsachsen könnten dann wieder in den Fokus geraten.

Um über die Fakten, Hintergründe und Folgen dieser Entwicklung zu informieren, lädt der Verein Gegenwind Bergstraße e.V. zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein:

Freitag, 31. Oktober 2025, 19:00 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr)
Martin-Luther-Haus, Am Kronenburger Hof, Dossenheim

Als Referent spricht Prof. Dr. Fritz Vahrenholt zum Thema:
„Keine Windkraft im Wald!“

Wir laden Sie herzlich ein, diese Gelegenheit zu nutzen, um sich aus erster Hand zu informieren, sich eine fundierte Meinung zu bilden und Ihre Unterstützung für den Erhalt unserer Wälder zu zeigen.
Die Entscheidung am 9. November wird richtungsweisend sein – für den Weißen Stein, für den Odenwald und für unsere Heimat.

Referent: Prof. Dr. Fritz Vahrenholt
Wann: Freitag, 31.10.2025 | 19:00 Uhr Einlass: 18.30 Uhr
Wo: Martin-Luther-Haus, Am Kronenburger Hof, 69221 Dossenheim

Weitere Infos:
Eintritt frei, Spenden sind willkommen

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Windstromerzeugung 2024 – ein halbes Jahr weniger als 14.1% der Nennleistung in Baden-Württemberg

Nach den Daten der Bundesnetzagentur waren im Jahr 2024 68.3 GW an potentieller Windstromleistung in Deutschland installiert (59.8 GW onshore, 8.5 GW offshore). Die Extremwerte der Windstromeinspeisung findet man am 06.02.2024, als mit 13.45 GWh in 15 Minuten 78.8% der installierten Nennleistung an Windstrom abgerufen wurde, zum anderen am 06.11.2024, als nachmittags mit 10.25 MWh in 15 Minuten oder 0.06% (!) der installierten Leistung die Windstromerzeugung in Deutschland quasi komplett zum Erliegen kam.

Um sich neben den Extremwerten ein genaueres Bild über die Windstromerzeugung in Deutschland im Jahr 2024 machen zu können lohnt wieder der Blick auf die Häufigkeitsverteilung der Einspeisewerte.

Im folgenden Diagramm ist die relative Häufigkeit der Einspeiseleistung im Verhältnis zur Nennleistung dargestellt.

Leistung aus Windkraft – Deutschland 2024 – 5% Gruppierung

Nur 10% der Zeit wurden mehr als 48.5% der Nennleistung auch tatsächlich eingespeist; mehr als 75% der Nennleistung kam mit nur 0.1% der Zeit so gut wir nicht vor.

Dafür wurden zu 10% der Zeit weniger als nur 4.8% der Nennleistung eingespeist. Ein Viertel der Zeit, oder etwa 3 Monate weniger als 9.8%.

50% der Zeit wurden weniger als 19.7% der Nennleistung erbracht; der Mittelwert lag bei 23.5%. Damit war 2024 etwas windärmer als 2023.

Die Daten der TransnetBW, die relativ genau den Bereich Baden-Württembergs abdecken, belegen, dass 2024 in Baden-Württemberg deutlich windärmer war als 2023. Wieder einmal zeigen die Werte, dass Baden-Württemberg kein Windland ist!

Leistung aus Windkraft – transnetBW 2024 – 5% Gruppierung
Leistung aus Windkraft – transnetBW 2024 – 1% Gruppierung

Auch 2024 erkennt man wieder, dass in Baden-Württemberg die Windkraft messbar wiederholt komplett ausfällt, so wie am 17.02.2024, als um 23:00 Uhr genau 0.0% der Nennleistung eingespeist wurden! Das Maximum wurde am 19.11.2024 um 17:30 Uhr mit 95.1% der Nennleistung erbracht. Wie man an den Grafiken oben sehen kann sind solch hohe Einspeisungen aber äußerst selten. Nur zu 10% der Zeit wurden mehr als 57.7% der Nennleistung erbracht. Wiederum wurden zu 10% der Zeit – also umgerechnet an 36 vollen Tagen – weniger als 1.2% der Nennleistung erbracht. Summiert über ein Vierteljahr wurden weniger als 4% der Nennleistung erbracht. Der Medianwert – also der Wert, bei dem 50% der Messwerte kleiner und 50% der Messwerte größer sind – lag 2024 bei mageren 14.1% der Nennleistung. Man kann also sagen, dass 2024 während eines halben Jahres weniger als 14.1% der Nennleistung auch eingespeist wurde! Im Mittel wurden 22.1% der Nennleistung eingespeist.

Ein Blick auf das Histogramm mit 1% Auflösung zeigt wieder einmal, dass der Wert mit der höchsten Wahrscheinlichkeit eine Einspeisung zwischen 0% und 1% ist: mit einer Häufigkeit von 8.2% – oder summiert an 30 Tagen – lag die Einspeiseleistung zwischen 0% – 1% der Nennleistung!

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Windstromerzeugung 2023 – häufigste Einspeisung in Baden-Württemberg zwischen 0% und 1% der Nennleistung!

Nachdem wir an dieser Stelle in der Vergangenheit schon die Windstromerzeugung 2021 und 2022 in Deutschland und Baden-Württemberg anhand der Daten der Bundesnetzagentur analysiert und veröffentlicht haben, soll dies nun für 2023 und 2024 nachgeführt werden.

Nach den Daten der Bundesnetzagentur waren im Jahre 2023 65.7 GW an potentieller Windstromleistung in Deutschland installiert (57.59 GW onshore, 8.129 GW offshore). Die Extremwerte der Windstromeinspeisung findet man am 21.12.2023, als mit 13,3 GWh in 15 Minuten 81% der installierten Nennleistung an Windstrom abgerufen wurde, zum anderen am 10.09.2023, als vormittags mit 34,5 MWh in 15 Minuten oder 0,21% der installierten Leistung der Windstrom quasi komplett zum Erliegen kam.

Um sich neben den Extremwerten ein genaueres Bild über die Windstromerzeugung in Deutschland im Jahr 2023 machen zu können lohnt wieder der Blick auf die Häufigkeitsverteilung der Einspeisewerte.

Im folgenden Diagramm ist die relative Häufigkeit der Einspeiseleistung im Verhältnis zur Nennleistung dargestellt.

Leistung aus Windkraft – Deutschland 2023 – 5% Gruppierung

Nur 10% der Zeit wurden mehr als 52.1% der Nennleistung auch tatsächlich eingespeist; mehr als 75% der Nennleistung kam mit 0.4% der Zeit so gut wir nicht vor.

Dafür wurden zu 10% der Zeit weniger als nur 5% der Nennleistung eingespeist. Ein Viertel der Zeit, oder etwa 3 Monate weniger als 10%.

50% der Zeit wurden weniger als 20.9% der Nennleistung erbracht; der Mittelwert lag bei 25.3%. Dies stellt den höchsten Wert seit Verfügbarkeit der Daten 2016 dar. 2023 war also ein windreiches Jahr.

Auch die Daten der TransnetBW, die relativ genau den Bereich Baden-Württembergs abdeckt, sprechen dafür, dass 2023 ein windreiches Jahr war. Dies soll aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Werte weiterhin unterstreichen, dass Baden-Württemberg kein Windland ist!

Leistung aus Windkraft – transnetBW 2021 – 5% Gruppierung
Leistung aus Windkraft – transnetBW 2021 – 1% Gruppierung

Wieder erkennt man, dass in Baden-Württemberg die Windkraft messbar wiederholt komplett ausfällt, so wie am 25.01.2023, als um 19:45 Uhr genau 0.0% der Nennleistung eingespeist wurden! Das Maximum wurde am 04.01.2023 nachts mit 94% der Nennleistung erbracht. Wie man an den Grafiken oben sehen kann sind solch hohe Einspeisungen aber äußerst selten. Nur zu 10% der Zeit wurden mehr als 64% der Nennleistung erbracht. Wiederum wurden zu 10% der Zeit – also umgerechnet an 36 vollen Tagen – weniger als 1.5% der Nennleistung erbracht. Der Medianwert – also der Wert, bei dem 50% der Messwerte kleiner und 50% der Messwerte größer sind – lag bei 18.9% der Nennleistung. Im Mittel wurden 26.2% der Nennleistung eingespeist. Man kann also überschlägig sagen, dass 2023 im Schnitt etwa ein Viertel der Nennleistung in Baden-Württemberg eingespeist wurde.

Ein Blick auf das Histogramm mit 1% Auflösung zeigt wieder einmal, dass der Wert mit der höchsten Wahrscheinlichkeit eine Einspeisung zwischen 0% und 1% ist: mit einer Häufigkeit von 7,5% lag die häufigste Einspeiseleistung bei 0% – 1% der Nennleistung!

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Vortrag: Windräder im Wald – Nutzen, Schaden, Alternativen

Die Bürgerinitiative Bergstrasse veranstaltet am 17.07.25 einen Vortragsabend mit Dieter Teufel um 19 Uhr im katholischen Gemeindehaus in Schriesheim zum Thema:
Windräder im Wald – Nutzen, Schaden, Alternativen
Einlass ist ab 18.30 Uhr.

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Bürgerbegehren in Schriesheim / Dossenheim

Nachdem langsam aber stetig gravierende Nachteile wie in der Bürgerbefragung Baiereck öffentlich werden, fordern unsere Mitstreiter von „Gegenwind Bergstraße“ ebenfalls, dass der Bürger Gehör findet. Folgenden Aufruf wollen wir gerne veröffentlichen- die Unterschriftenlisten können hier heruntergeladen werden:

Liebe Schriesheimer Bürgerinnen und Bürger, liebe Wahlberechtigte,

seit vielen Monaten wird das Thema Windkraft in unserem Wald kontrovers diskutiert. In der RNZ und im Mitteilungsblatt erschienen zu diesem Thema bereits viele Leserbriefe und Artikel. Einige Bürger sind überzeugt von der Notwendigkeit der Waldstandorte als Beitrag zum globalen Klimaschutz. Andere haben selbstverständlich auch die in Aussicht stehenden Pachteinnahmen im Blick und wieder andere argumentieren mit der Funktion unserer Wälder für den regionalen Klimaschutz, denn die kühle Waldluft ist bis nach Mannheim spürbar.

Unser schöner Wald an der Bergstraße ist ein immer wichtiger werdendes Erholungsgebiet für uns Menschen, ein Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, eine CO2-Senke, ein Schadstofffilter und nicht zuletzt ein kostenloser, natürlicher Wasserspeicher. Da der Ausbau des Rückhaltebeckens zunächst warten muss, ist diese Funktion besonders wichtig. Nach Streichung aller Waldflächen aus dem Regionalplan bleiben noch mehr als die geforderten 1,8 Prozent als Vorranggebiete für Windkraft übrig. Es gibt also genug Flächen, auf denen niederschwelliger und naturschonender Windräder gebaut werden können.

Die Gemeinderäte werden in diesem schwierigen Entscheidungsprozess vom Forum Energiedialog unterstützt. Dieses wird von der Landesregierung finanziert und beauftragt, um Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Windkraftpläne zu beraten. Unserer Meinung nach wird über Vor- und Nachteile und über eventuelle Risiken etwas einseitig informiert.

Um die Last der Entscheidung auf breitere Schultern zu verteilen, haben wir ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht. Wir sind der Meinung, bei einer solch weitreichenden Entscheidung müssen die Betroffenen gefragt werden. Und betroffen sind wir alle, die hier wohnen und leben. Also, schauen Sie in Ihre Briefkästen und unterschreiben Sie das unserem Flyer beiliegende Unterschriftsblatt. Es geht hierbei nicht um die Frage Windräder ja oder nein, sondern es ist die Vorbedingung eines Bürgerentscheids in dieser Sache. Machen Sie mit, jede Unterschrift zählt.

Die Unterschriftsblätter können Sie mit der Post an die angegebenen Adressen schicken oder persönlich einwerfen. Bei weiterem Bedarf oder, wenn unser Flyer Sie nicht erreicht hat, reicht eine Mail an karin.reinhard12@gmail.com.

Machen Sie mit, unterschreiben Sie für Mitbestimmung.

Spendenkonto: DE96 6709 2300 0033 3033 27

Karin Reinhard

(Vorsitzende Gegenwind Bergstraße)

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