Am 21. November tagt der Planungsausschuss des Verbandes, um über die 2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar zu beraten.
Die Unterlagen zu dieser Sitzung sind seit gestern – zwei Tage vor dem Bürgerentscheid in Dossenheim und Schriesheim – hier zu finden: https://session.vrrn.de/bur/si0057.asp?__ksinr=176
Interessant sind die Übersichtskarten der Vorranggebiete im zweiten Regionalplanentwurf.
Laut den Abwägungsvorschlägen waren für das Vorranggebiet HD/RNK-VRG01-W „geringfügige Verkleinerung notwendig. Nach Aussage der zuständigen Landesluftfahrtbehörde ist eine abschließende Bewertung der Gesamtfläche auf Ebene der
Regionalplanung nicht möglich.“

Wie man anhand der Grafik erkennen kann wurde der Westbereich verkleinert, gerade im Nordwesten wurde ein größerer Teil aus der Planung genommen. Insgesamt verkleinert sich das gesamte Gebiet nach grober Messung von etwa 4.9 km² auf etwa 3.6 km².
Vordere Hangkante bleibt Vorranggebiet!
Die Gemeinden hatten in ihren Informationsbroschüren von Planungen mit nur 4 Windkraftanlagen berichtet; diese hatten wir an dieser Stelle auch visualisiert. Weiterhin hatten die Gemeinen eine „mögliche Erweiterung um 4 Anlagen, je nach finaler
Größe des Vorranggebiets“ erwähnt. Diese Erweiterung wurde jedoch als „derzeit eher unwahrscheinlich aufgrund einer möglichen Beeinträchtigung des Flugverkehrs des
Mannheimer Flughafens“ bezeichnet.
In unseren Visualisierungen wurde auch eine „Maximalplanung“ dargestellt, welche von der gesamten Fläche als Vorranggebiet ausgeht. Nach den Unterlagen der zweiten Offenlage ist diese Maximalplanung weiterhin möglich, mit Ausnahme einer Anlage ganz im Nordwesten! Eine zweite Anlage muss lediglich einige hundert Meter nach Osten verschoben werden.



Da das Gebiet am Lammertskopf komplett aus dem Regionalplan genommen wurde ist das Gebiet südlich des Weißen Stein das einzig verbleidende auf Heidelberger Gemarkung. Falls die Gemeinde nun also „eigene“ Windräder betreiben möchte, dann nur hier. Dementsprechend könnte die in unseren Visualisierungen mit drei Anlagen belegte Fläche auch weiter verdichtet werden auf etwa vier Anlagen.
In jedem Fall kann man von den vier Anlagen, die die Gemeinden im vorliegenden Gebiet geplant haben, weiterhin von einer „Beruhigungsplanung“ reden!

























