In Rheinland- Pfalz werden die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Gebiete wie z.B. Kernzonen der Naturparke, FFH- Gebiete und landesweit bedeutsame Kulturlandschaften werden ausgeschlossen. Des Weiteren wird zu Wohngebieten ein Schutzabstand von mindestens 1000m eingeführt! (Quelle: Verordnungsentwurf der Landesregierung vom 27.09.2016; HIER)
Kommunen befürchten Einnahmeverluste! (Quelle: SWR Landesschau; HIER)
Darf man einen Abstand von 1000m um Windenergieanlagen zum Schutz der Bevölkerung in Pachteinnahmen umrechnen?