Baden-Württemberg ist KEIN Windkraftland- Ergebnisse der dritten Ausschreibung!

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der dritten Ausschreibung für Windkraft an Land (01. November 2017) bekannt gegeben. Wie bei den vorangegangenen Ausschreibungsrunden konnte auch diesmal kein Projekt aus Baden-Württemberg ein wettbewerbsfähiges Gebot abgeben.

Zu unterscheiden sind Zuschlagswert und tatsächlich gezahlte EEG Subvention:

Der höchste Zuschlagswert betrug 3,82 ct/kWh. Bei den vorangegangenen Ausschreibungsrunden lagen die höchsten Zuschlagswerte noch bei 5,78 ct/kWh und 4,29 ct/kWh.( Zur Erinnerung: Windkraftprojekte die vor dem 31.12.2016 genehmigt wurden und vor dem 31.12.2017 in Betrieb gehen, erhalten dagegen noch eine Vergütung von 7,68 ct/kWh)

Die tatsächlich gezahlte EEG-Subvention wird auf Basis dieses Zuschlagswertes mit einem Korrekturfaktor ermittelt; Windkraftprojekte an windschwachen Standorten bekommen eine um bis zu 29% höhere Vergütung! Siehe Tabelle Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (Vergleichbare Wirtschaftsbedingungen im Behördendeutsch, heisst für den Bürger schlicht und einfach: je weniger Wind desto mehr Förderung und Subvention muss er an die Windkraftprofiteure zahlen!)



Die Ausschreibungstermine für 2018 sind am 01. Februar; 01.Mai; 01.August;01.Oktober
Im Gegensatz zu 2017 dürfen sich bei den ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018  nur Projekte mit einer vorliegenden Genehmigung beteiligen.

Quellen:

 

 

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