Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der dritten Ausschreibung für Windkraft an Land (01. November 2017) bekannt gegeben. Wie bei den vorangegangenen Ausschreibungsrunden konnte auch diesmal kein Projekt aus Baden-Württemberg ein wettbewerbsfähiges Gebot abgeben.
Zu unterscheiden sind Zuschlagswert und tatsächlich gezahlte EEG Subvention:
Der höchste Zuschlagswert betrug 3,82 ct/kWh. Bei den vorangegangenen Ausschreibungsrunden lagen die höchsten Zuschlagswerte noch bei 5,78 ct/kWh und 4,29 ct/kWh.( Zur Erinnerung: Windkraftprojekte die vor dem 31.12.2016 genehmigt wurden und vor dem 31.12.2017 in Betrieb gehen, erhalten dagegen noch eine Vergütung von 7,68 ct/kWh)
Die tatsächlich gezahlte EEG-Subvention wird auf Basis dieses Zuschlagswertes mit einem Korrekturfaktor ermittelt; Windkraftprojekte an windschwachen Standorten bekommen eine um bis zu 29% höhere Vergütung! Siehe Tabelle Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (Vergleichbare Wirtschaftsbedingungen im Behördendeutsch, heisst für den Bürger schlicht und einfach: je weniger Wind desto mehr Förderung und Subvention muss er an die Windkraftprofiteure zahlen!)
Die Ausschreibungstermine für 2018 sind am 01. Februar; 01.Mai; 01.August;01.Oktober
Im Gegensatz zu 2017 dürfen sich bei den ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 nur Projekte mit einer vorliegenden Genehmigung beteiligen.
Quellen:
- Pressemitteilung der Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/22112017_WindanLand.html?nn=265778
- BMWI. Kernpunkte der EEG- Novelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eeg-novelle-2016-kernpunkte-des-kabinettbeschlusses.pdf?__blob=publicationFile&v=4