Auf Anfrage zum Stand des Antrages der Stadt Weinheim auf Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes im Bereich Geiersberg/ Goldkopf (FB 4 Mitte) hat uns OB Heiner Bernhard in einem Schreiben vom 22.07.2016 folgendes mitgeteilt: „Das Verfahren wird derzeit von der zuständigen Naturschutzbehörde bearbeitet, sodass ich aktuell keine Aussage zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Verfahrens treffen kann. Ich kann mir aber vorstellen, dass möglicherweise noch im 2. Halbjahr 2016 mit einer Entscheidung zu rechnen ist.“
Damit dürfen wir Weinheimer also weiterhin gespannt auf die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde zur Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes warten!
Wie wichtig Landschaftsschutz in Weinheim und der Ferienregion Bergstraße/ Badische Weinstrasse ist, verdeutlichen auch folgende Tatsachen:
1. Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in HD: In der Diskussion mit den Bürgern spielen die Sichtbeziehungen zur Altstadt, Schloss und Neckartal eine besondere Rolle. Die vier Waldstandorte „Hoher Nistler“, „Weißer Stein“, „Lammerskopf“ und „Auerhahnkopf“ sollen laut Antrag nicht als Konzentrationszonen ausgewiesen werden! Damit bleiben von ursprünglich sieben nur noch zwei Gebiete im Rennen. (Das Gebiet „Grenzhof“ wurde von der Flugsicherung ausgeschlossen). Zusätzlich bittet der Gemeinderat HD die Nachbargemeinden Dossenheim und Schriesheim auf den Standort „Langer Kirschbaum“ aus den o.g. Argumenten zu verzichten. Die verbleibenden Konzentrationszonen „Drei Eichen“ und „Kirchheimer Mühle“ liegen im Landschaftsschutzgebiet, welches in einem ähnlichen Verfahren wie in Weinheim erst aufgehoben werden müsste. Erschwerend wird dort ein Konflikt mit dem Artenschutz (Vögel/ Fledermäuse) erwartet. (Quelle: Homepage der Stadt HD mit Übersichtskarte: LINK)
2. Tourismus in Weinheim: Die neue Anlaufstelle für Touristen am Marktplatz in Weinheim boomt. Die Broschüre „Sehenswert“ der Stadt ist gefragt, die Zusammenarbeit mit dem Geo Global Park (wir berichteten HIER) und dem Tourismusservice Bergstraße „…habe sich bewährt…“ so die Marketingchefin. Wenn dann auch noch die Stadt Weinheim die Spitzenposition in Sachen Übernachtungen im Kreis einnimmt, freuen wir uns für die Stadt. Ebenso wirbt die Tourismusagentur Bergstraße gemeinsam mit der Touristikgemeinschaft Odenwald seit 2015 erfolgreich für die Region Odenwald/ Bergstraße/ Neckartal als Spitzen- Wanderregion. Auf der Touristikmesse TourNatur mit 40.000 Besuchern, sind die vier zertifizierten Qualitätswanderwege (mit Gütesiegel) Alemannenweg, Burgensteig Bergstraße, Nibelungensteig und Neckarsteig das Aushängeschild mit dem Titel „Wandern Hoch Vier“. Sie versprechen auf 500 km pures Wandervergnügen und ergänzen sich gegenseitig. „Unser“ Burgensteig Bergstraße, der übrigens genau durch den geplanten FB 4 läuft, gilt als Kernstück und kreuzt dabei den Nibelungensteig bei Zwingenberg und den Neckarsteig bei Heidelberg (dieBergstrasse und in der RNZ). Schön wenn der eigene, subjektive Eindruck der Schönheit der Bergstraße auch in Punkto Tourismus eindrucksvoll bestätigt wird. (Quelle: RNZ HIER)
3. Urteil des VG Koblenz: Wie uns jetzt bekannt wurde, hat das Gericht schon am 14.07.2016 den Antrag auf Genehmigung von zwei WEA des Typs GE 2,5 MW (Nabenhöhe 139m/ Nabendurchmesser 120m) abgelehnt! Diese sollten in einem Sondergebiet für Windkraftnutzung mit Auflagen errichtet werden. Diese Auflagen waren unter anderem Sichtkontaktanalysen zur Mosel, zur Reichsburg Cochem und der Burg Coraidelstein in Klotten. Der Landkreis versagte die Genehmigung. Zu Recht. Denn laut Urteil (Revision zugelassen) entstünden nach Sichtkontaktanalysen „neue Dominanzpunkte“, die Rotoren „…seien über der Hangkante zu sehen…“ und wirkten in den Hangbereich hinein“. Die Burgen sind nur noch mit diesen WEA (drehende Rotoren) wahrnehmbar und verlören an visueller Anziehungskraft. Diese neue und fremdartige technische Überformung störe die Burgen und Umgebung. „Die zur Genehmigung gestellten Vorhaben seien auch mit dem Schutzzweck der LSG-VO nicht vereinbar. Danach müsse das Moseltal mit seinen Hängen und einem parallel verlaufenden Streifen entlang der Hangkante von das Landschaftsbild dominierenden technischen Bauwerken freigehalten werden. Eine dominante Sichtbarkeit von technischen Bauwerken wie WEA dürfe vom Moseltal mit seinen zahlreich frequentierten Wanderwegen und besonderen Aussichtspunkten nicht gegeben sein.“ (Die Entscheidung kann hier abgerufen werden)
Wir freuen uns über diese klare Aussage zum Landschaftsschutz. Denn auch bei Landschaften handelt es sich um ein „öffentliches Interesse“. Die Bergstraße gehört neben dem Neckartal zu den schönsten Gebieten in der Metropolregion. Der Haardtrand, das Hügelland der Haardt, die Speyrer Rheinauen, das Mittelrheintal und jetzt das Moseltal- alle sind von WEA freizuhalten. Auch in Heidelberg, dem Nachbarschaftsverband und Weinheim gilt: Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Landschaften und sollen deren Industrialisierung, Verschandelung und Waldzerstörung verhindern. Deshalb fordern wir:
„Keine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung zugunsten von Windkraftanlagen an der Bergstraße!“