Leserbrief: Tierschutz verkehrt!

Folgender Leserbrief ist am 08.07.17 in den WNOZ erschienen:

Tierschutz verkehrt

Am 22.07. hat der Bundestag – weitgehend unbeachtet von Medien und der Bevölkerung – in grünschwarzroter Eintracht das Tötungs- und Verletzungsgebot nach §44 des Bundesnaturschutzgesetzes zu Gunsten der Windkraftlobby durch folgende Ergänzung aufgeweicht: „…Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien.“ Damit hat die profitorientierte Windkraftlobby expressis verbis die Lizenz zum Töten auch seltener und bisher durch das Gesetz geschützter Wildtiere erhalten. Der Artenschutz ist nur noch Makulatur. Ob der Bau von Windindustrieanlagen in Wäldern ökologisch vertretbar ist wird nicht mehr hinterfragt, da ja per se „gewichtige öffentliche Belange“ vorliegen. Offenbar genügt als Rechtfertigung das Hirngespinst, durch die Windräder z.B. im Odenwald könne das Weltklima gerettet werden.
Wer nun erwartet hätte, dass Natur- und Umweltschutzorganisationen, wie z.B. der BUND, gegen diesen Freibrief zum Töten Sturm laufen würden, sieht sich leider getäuscht.

Dem aufmerksamen Leser der WN wird nicht entgangen sein, dass die Veranstaltungen der Ortsgruppen des BUND zusammen mit den „Grünen“ in letzter Zeit inflationär zugenommen haben. Den Menschen wird die noch wunderbare und einzigartige Odenwaldlandschaft gezeigt, die Bedenken der Gegenwindler am Greiner Eck werden heruntergespielt und es wird über erhaltenswerte Landschaften gesprochen. Soll etwa von den gleichzeitig stattfindenden Waldvernichtungen im Stillfüssel (ca. 12 km Luftlinie vom Weinheimer Marktplatz) und am Kahlberg und von der endgültigen Zerstörung des zauberhaften Landschaftsbilds durch 200m hohe Windräder abgelenkt werden?
Was bedeutet die Gesetzesänderung nun für wirkliche Tierschützer? Wer seltene Tiere vor der Vertreibung und Tötung durch die Windkraftlobby aktiv schützt, handelt jetzt wohl gesetzwidrig. Tierschutz verkehrt! Wer sich trotz dieser absurden Rechtslage für den Schutz auch seltener Waldtiere und für die Erhaltung der Odenwaldlandschaft einbringen will, sollte an den in Wald-Michelbach regelmäßig stattfindenden Donnerstagsdemonstrationen teilnehmen.

Hubert Freiburg, 
Weinheim

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Eine Antwort zu Leserbrief: Tierschutz verkehrt!

  1. Jan Hus sagt:

    „Erst wenn der letzte Baum gerodet,
    der letzte Fluß vergiftet,
    der letzte Fisch gefangen ist,
    werdet ihr feststellen,
    daß man Geld nicht essen kann.‘‘

    Alte Indianerweisheit

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