Mit dieser Bemerkung warb Dr. Torsten Fetzner am 15. 10. um die Zustimmung der Weinheimer Gemeinderäte zur Ausweisung des Freibereichs 4 Mitte, östlich von Lützelsachsen, als Vorranggebiet für Windkraftanlagen. Dadurch könnten Windräder auf allen anderen Flächen der Stadt verboten werden, so Fetzner. Trotz massiver Proteste, sachlicher Argumente, Eingaben und Informationsveranstaltungen der BI Gegenwind stimmte der Gemeinderat mit 19:10 Stimmen für die Festlegung. Zählen konnte die Stadt auf SPD, Freie Wähler, Linke und besonders auf die Grünen, die sich einst als Naturschutzpartei etablierten und um den Erhalt jedes Baumes kämpften.
Im nächsten Schritt muss nun die Untere Naturschutzbehörde einer Zonierung des Landschaftsschutzgebietes, der Freibereich 4 ist Teil des Unesco-Geo-Naturparks-Bergstraße-Odenwald, zustimmen. Danach steht dem Bau von Windindustrieanlagen in unserem Naturpark, direkt oberhalb von Weinheim, nichts mehr im Wege. Es wird von den Auflagen der Stadt abhängen, ob ein Investor und unter welchen Bedingungen er wirklich bauen darf. Bedingt durch die ewig klammen Kassen unserer Gemeinde, ist jedoch zu befürchten, dass Natur- und Landschaftsschutz hinten an stehen müssen. Einnahmen von ca. 50.000 € pro Windrad und pro Jahr an Pacht, auf 20 Jahre garantiert, man wird sehen, wie lange die Stadt dieser Versuchung widersteht, die Schönheit Weinheims bewahrt und dieses wichtige Naherholungsgebiet vor Zerstörung schützt. (Quelle: WN vom 16.10.14)