Beschluss des Nachbarschaftsverbandes vom 25.11.2016

Seit Montag, dem 28.11.2016 ist der Beschluss des Nachbarschaftsverbandes (NV) zu Planungskriterien beim weiteren Vorgehen bei den Planungen für Freibereiche für Windindustrieanlagen online. Dieser ist zu finden auf:

http://www.nachbarschaftsverband.de/fnp/fnp_wind.html

Neben der Karte der verbleibenden Freibereiche werden die Beteiligungsergebnisse von Behörden, Bürgern und der Verbandsmitgliedern vorgestellt. Kurz zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:

Behördenbeteiligung: 

Trotz Vorabstimmung wesentlicher Planungsgrundlagen schränkt die Flugsicherung mit Auschluss der Bereiche 3,5,6,8 und das Landesamt für Denkmalpflege die Bereiche weiter ein. Letzteres hat aufgrund von Fotomontagen das Neckartal „deutlich restriktiv“ bewertet (Bereiche 12,13,15). Auch beim Denkmalschutz wird inzwischen vom „harten“ Tabukriterium gesprochen.

Schon ab jetzt befinden sich die zur weiteren Planung verbleibenden Flächen nur im Wald und Naherholungsgebieten!

Bürgerbeteiligung: einfach überwältigend!

Insgesamt gingen 1534 Schreiben mit 1914 Unterschriften ein. Zusammen mit den von 7 BI´s organisierten Unterschriftenlisten (3123 Unterzeichner), haben sich 5000 Bürger beteiligt. Inhaltlich lag der Fokus auf Natur, Landschaft, Naherholungsgebiete, dem Wald und der Abstand zur Bebauung. Besonderes Augenmerk legt der Bürger aber auf die hohe Wertigkeit von Neckartal, Hangkante des Odenwaldes und dem südlichen Käfertäler Wald.
Verbandsbeteiligung: 

Die Gemeinden Hirschberg, Schriesheim und Dossenheim forderten in einem Schreiben die Hangkante des Odenwaldes freizuhalten. Der Gemeinderat HD wollte den Ausschluss des Neckartales und der Altstadt erreichen. Auch die Auswertung der Bürgerbeteiligung ergab „sehr deutlich“ die Forderung, diese Bereiche zu schützen. Damit fallen für HD die Bereiche 12,13,15 weg. Für die Bergstraße 9 und 12. Zu betonen ist aber: die eher rückwärtigen Bereiche 10 und 11 der Hangkante werden weiter verfolgt. Ausserdem gibt es keine feste Definition und Grenzen für den Begriff „Hangkante“ und diese Bereiche liegen im Landschaftsschutzgebiet.
Weitere Planung:

Nach Ausschluss durch Behörden, Bürgerbeteiligung und Verband stehen die Bereiche 1,2,7,10,11,16 (Optional17) für weitere Planungen zur Verfügung!

Das derzeit gültige Bauverbot von WEA wird erst durch den neuen Teilregionalplan Windenergie des Verbandes RN aufgehoben. Bei diesem ist noch eine 3. Beteiligung notwendig, welche für Sommer/ Herbst 2017 vorgesehen ist. Bis zum Abschluss des Verfahrens wird mit „Ende 2018“ gerechnet.

Fazit: Auch im NV sind keine Bereiche für WEA geeignet. Die Ebene ist schon durch Industrie und Verkehr übermäßig belastet, oder durch die Flugsicherung ausgenommen. Die verbleibenden Flächen liegen im Naherholungsgebiet des mit 417 Einwohnern/ km2 hoch verdichteten Ballungsraumes Rhein-Neckar und im Landschaftsschutzgebiet.

Es muss, wie in Weinheim auch, eine Lösung gefunden werden, falls keine Flächen für Windindustrieanlagen zur Verfügung stehen. Dabei ist die „Privilegierung“ nach §35 BauGB und die Vorgabe,  der Windindustrie „substantiell Raum zu schaffen“, zu überprüfen. Eine Privilegierung darf es nur bei entsprechendem Ertrag, sprich Windhöffigkeit geben! Auch weil die Grün- Schwarze Landesregierung bisher die Planungsvorgaben nicht geändert hat, wird das Dilemma bei den weiteren Planungen immer deutlicher.

Als erstes Zwischenfazit im NV begrüßt GW Weinheim ausdrücklich die Erkenntnis des Nachbarschaftsverbandes, daß „Windenergieanlagen großräumige visuelle Auswirkungen“ haben, und damit für „besonders wertvolle Landschaftselemente  ungeeignet sind“! nv-karte-bereiche-wind_bearbeitet

nv-karte-bereiche-wind_bearbeitet

nv-karte-bereiche-wind_bearbeitet

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert