Ortschaftsratssitzung in Lützelsachsen am 6. 6. 13

Nur Lützelsachsen stimmt  Änderungsantrag für das Landschaftsschutzgebiet zu

Hier der Beschlussantrag, über den nach Verlesung der Beschlussvorlage bei der Ortschaftsratssitzung in Lützelsachsen abgestimmt wurde:

Beschlussantrag:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenwirken mit den Nachbargemeinden bei der Landesregierung und der Raumordnungskommission einschließlich den Entschei-dungsträgern im Regionalverband darauf hinzuwirken, dass in den staatsvertraglichen Regelungen für den Teilbereich Windkraft im Einheitlichen Regionalplan der Region Rhein-Neckar auf baden-württembergischer Seite der Odenwaldrandbereich entlang der Bergstraße von Laudenbach bis Dossenheim – erste Bergkette – durch die Festlegung eines Ausschlussgebietes als kulturhistorisch bedeutsame und regionaltypische Landschaft ausgewiesen wird.

2.    Für die Freibereiche 4 bis 6 werden weitere Untersuchungen angestellt.

3.    Ein Fachbüro wird mit der Untersuchung des Landschaftsschutzgebietes beauftragt und ein entsprechender Änderungsantrag für das Landschaftsschutzgebiet bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt.

 

Erklärung zu Punkt 3:

  • Die Aufhebung oder Abschwächung des Landschaftsschutzes ist notwendig, wenn man eine Konzentrationszone von Windindustrieanlagen im Naturpark realisieren will.
  • Ein Freibereich muss nach Meinung der Stadt in jedem Fall ausgewiesen werden, da man nur so eine Verspargelung durch Einzelanlagen im Außenbereich und zu geringe Abstände zur Wohnbebauung verhindern kann.

Frau Rechtsanwältin Reister hielt vor der Abstimmung ein eindrucksvolles Plädoyer, in dem sie zu Punkt 3 darauf hin wies, dass eine Beauftragung eines Fachbüros zur Untersuchung des Landschaftsschutzgebietes samt Änderungsantrag für das Landschaftsschutzgebiet die Position der Stadt bei der Landesregierung in Bezug auf Verhandlungen zu Punkt 1 extrem schwächen würde. Sie meinte, man solle erst mal das Ergebnis in Stuttgart abwarten, bei negativem Bescheid könne man immer noch die Änderung des Landschaftsschutzes beantragen. Ansonsten sei das vorauseilender Gehorsam.

Ebenso warb  Frau Tröscher eindrucksvoll für den Erhalt dieser für Weinheim wichtigen Naherholungsgebiete und gegen den Bau von Windkraftanlagen in so dicht besiedeltem Gebiet.

 Trotzdem wurde in Lützelsachsen, entgegen dem Abstimmungsverhalten der Ortschaftsräte in Ritschweier und am Eichelberg,  mit den Stimmen von SPD und Freien Wählern nicht nur Punkt 1 und 2 positiv beschieden sondern auch Punkt 3.

 

Dem Bau einer Wind-Industrieanlage nach Abschwächung oder Aufhebung  des Landschaftsschutzes ist, wenn auch der Gemeinderat Punkt 3 zustimmt, Tür und Tor geöffnet.

Das heißt, die Stadt will am Geiersberg auf jeden Fall ausweisen, auch bei positivem Bescheid zu Punkt 1 aus Stuttgart, nur vielleicht 2 km weiter hinten. (3 Anlagen).

 

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