Nur Lützelsachsen stimmt Änderungsantrag für das Landschaftsschutzgebiet zu
Hier der Beschlussantrag, über den nach Verlesung der Beschlussvorlage bei der Ortschaftsratssitzung in Lützelsachsen abgestimmt wurde:
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenwirken mit den Nachbargemeinden bei der Landesregierung und der Raumordnungskommission einschließlich den Entschei-dungsträgern im Regionalverband darauf hinzuwirken, dass in den staatsvertraglichen Regelungen für den Teilbereich Windkraft im Einheitlichen Regionalplan der Region Rhein-Neckar auf baden-württembergischer Seite der Odenwaldrandbereich entlang der Bergstraße von Laudenbach bis Dossenheim – erste Bergkette – durch die Festlegung eines Ausschlussgebietes als kulturhistorisch bedeutsame und regionaltypische Landschaft ausgewiesen wird.
2. Für die Freibereiche 4 bis 6 werden weitere Untersuchungen angestellt.
3. Ein Fachbüro wird mit der Untersuchung des Landschaftsschutzgebietes beauftragt und ein entsprechender Änderungsantrag für das Landschaftsschutzgebiet bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt.
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