Schall

Lautstärke ist ein relativer Begriff. Während jemand sich wohl fühlt, wenn er in einem Rock-Konzert mit 110 dBA beschallt wird, fühlt er sich vielleicht bereits durch eine Fliege am Fenster gestört. Es ist immer subjektiv, wie Lautstärke empfunden wird.

Fakt ist, daß eine Erhöhung des Schalldrucks um +10 db (A) ungefähr einer Verdoppelung der empfundenen Lautstärke entspricht.

Die Windindustriebefürworter haben denn auch immer plakative Beispiele parat, wie „leise“ moderne Windanlagen doch sind. Die „TA (Technische Anleitung) Lärm“ würde sicherstellen, dass die Geräuschemissionen in einem zumutbaren Bereich blieben und eine Windkraftanlage ist nicht lauter als ein Kühlschrank.

Windkraftanlagen verursachen Lärm durch Rotorflügel-, Antriebs- und Windgeräusche. Die von den Windrädern mechanisch verursachten Geräusche an der Nabe werden mit 103 bis 107 db (A) gemessen. Die Geräusche, verursacht durch hohe Spitzen-Geschwindigkeit der Flügel, werden von Fachleuten mit ca. 120 db (A) bestätigt. Der aerodynamische Lärm besteht aus tiefen, hörbaren, wummernden Tönen, die durch Eintritt der Rotorblätter in Luftschichten unterschiedlicher Dichte, Richtung und Geschwindigkeit, sowie durch Luftverwirbelungen beim Passieren des Mastes entstehen.

  • Video zur Geräuschentwicklung Windkraftanlage (hier klicken)

Leider in Englisch, aber dennoch eindrucksvoll zeigen dieses Video, daß es durchaus einen Unterschied im Geräusch gibt, das von einem Kühlschrank und einer Windenergieanlage verursacht wird.

Eine Antwort zu Schall

  1. Ihre Schallangaben sind leider falsch und richten sich offensichtlich gegen Windanlagen allgemein:
    mn
    Rockkonzerte:
    keine 110 db sondern wesentlich lauter, moderne Lautsprechersysteme erreichen problemlos 130-140 db (das ist in unmittelbarer Nähe Körperverletzung)
    90-110 db schaffen Kettensägen, Rasentrimmer und Aufsitzmäher, leider interessiert das die ´User´nicht oder nur selten
    diese Lärmstufen hat der Geschädigte aus sehr kurzen Distanzen zu ertragen

    Windanlagen dürfen erst mit einem geprüften Schallgutachten errrichtet werden,
    hier ist die TA Lärm als Rechtsvorschrift bindend s. Immissionsrichtwerte

    6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
    Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

    c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
    tags 60 dB(A)
    nachts 45 dB(A)

    d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
    tags 55 dB(A)
    nachts 40 dB(A)

    e) in reinen Wohngebieten
    tags 50 dB(A)
    nachts 35 dB(A)

    f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
    tags 45 dB(A)
    nachts 35 dB(A)

    Die Niedrigwerte nachts sind der Richtwert für Windanlagen und diese müssen auch tatsächlich eingehalten werden und die Betreiber unterwerfen sich dieser Bestimmung. Die Einhaltung ist einklagbar, also rechtsverbindlich.

    Sie stellen es jedoch so dar, als ob die Windanlagen die umliegenden Anwohner mit 120 db aus nächster Nähe beschallen. Das nicht nur falsch, sondern unseriös.

    Bitte befassen Sie sich auch mit den Wirkungen und Gefahren von Atomkraftwerken, Kohlekraftwerken und atomaren Endlagern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert