Tips zur eigenen Vereinsgründung

Oft kommt die Frage auf, ob man aus der Bürgerinitiative einen eingetragenen Verein (e.V.) machen soll. Manche haben Erfahrungen in der Vereinsarbeit, manche aber nicht und scheuen daher den vermeintlich hohen Aufwand. Dabei ist ein solches Vorhaben eigentlich ganz einfach …

Vorteile eines eingetragenen Vereins sind zum Beispiel:

  • Der Vorstand ist vor den Risiken einer vertraglichen Haftung (also den typischen wirtschaftlichen Risiken) geschützt.
  • Die Mitglieder haften nicht für den Verein.
  • Der e.V. ist eine juristische Person und kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden und ins Grundbuch eingetragen werden.
  • Der e.V. kann als Körperschaft gemeinnützig sein!
  • Es besteht eine rechtlich klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen nach innen und außen.
  • Der e.V. ist eine grundsätzlich demokratische Organisationform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder.
  • Es wird kein Mindestkapital benötigt (wie z.B. bei einer GmbH).

Nachteile sind z.B.:

  • Ein Verein kann in aller Regel keine wirtschaftlichen Zwecke (gewerbliche oder Erwerbszwecke) haben und darf sich nur nebenher und nachrangig wirtschaftlich betätigen.
  • Die Gründung stellt bestimmte Anforderungen, wie Erstellung einer Satzung und Wahl des Vorstandes.
  • Die leider nicht zu vermeidende Bürokratie will bedient sein.
  • Es werden zur Gründung mindestens 7 Mitglieder benötigt.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verein sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79 geregelt, oft auch als „Vereinsgesetz“ bezeichnet. Diese Randbedingungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Im Internet findet man gute Hilfe zur Gründung eines Vereins:

  • www.vereinsknowhow.de => siehe links oben „Leitfäden“
  • auf einer Seite zusammengefaßt HIER
  • in gedruckter Form als Buch im Linde Verlag: „Der Verein – Gründung – Recht – Finanzen – PR – Sponsoring. Alles, was Sie wissen müssen.“

Um mit dem großen Brocken, der Satzung, nicht ganz neu anfangen zu müssen, haben wir folgend ein paar Beispiele von Gegenwind-Vereinen zusammengestellt. Das bürokratische Drum-Herum ist hier schon mehrfach überarbeitet und sollte passen – dennoch bitte genau durchsehen, sie müssen sich später genau daran halten!

Auch der wichtigste Teil der Satzung, die Vereinsziele im Gegenwind-Sinne sind hier schon vorgezeichnet und können nach ausführlicher, eigener Abwägung (!) übernommen oder ergänzt werden.

  • Satzung Landesverband Gegenwind Baden-Württemberg e.V.
  • Satzung Gegenwind Weinheim e.V.
  • Satzung Gegenwind Hirschberg/Schriesheim e.V. i. Gr.
  • Satzung Gegenwind Obergrombach-Helmsheim-Kraichgau e.V.
  • Satzung Verein Natürlich für´s Allgäu e.V.

Nach unseren Erfahrungen dauert eine Vereinsgründung von der ersten konkreten Besprechung über die Gründungsversammlung bis zur Erteilung der Gemeinnützigkeit nicht mehr als drei Monate.

Trauen Sie sich und gründen Sie ihren Verein!

 

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