Seit einiger Zeit liegt das Ergebnis einer von der LUBW in Auftrag gegebenen Studie der Uni Stuttgart zum Thema Landschaftsbildbewertung in Baden-Württemberg vor. Die gesamte Bergstrasse und damit auch der Weinheimer Geiersberg werden darin mit der höchstmöglichen Stufe von 10 Punkten bewertet und somit als unbedingt schützenswert bezeichnet.
Die BI Gegenwind Weinheim ist der Überzeugung, dass die von der Stadt Weinheim angestrengte und zur Zeit bei der Unteren Naturschutzbehörde laufende Beurteilung zur Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes am Geiersberg nur unter konsequenter Berücksichtigung dieser Studie erfolgen kann.
Darüber hinaus ist die rechtliche Bewertung einer Aufhebung des LSG höchst kritisch zu sehen, was durch ein Rechtsgutachten des Landesverbandes Gegenwind BW belegt wird.
Planungskriterium Landschaftsschutz
Zu den sogenannten „weichen Tabukriterien“ bei den Planungen von Konzentrationszonen für Windindustrieanlagen gehört der Punkt Landschaftsschutz. Selbst Landschaftsschutzgebiete können nach Anleitung des Umweltministeriums LUBW (Aufhebungs- und Änderungsverfahren von LSG zugunsten von Windenergieanlagen) (1) für den Bau von WKA „passend“ gemacht werden. Gestaltungsformen werden darin genau erläutert, als vorrangige Lösung wird die Zonierung mit Ausnahmeregelung genannt. Jede Kommune wird inzwischen quasi gezwungen, Windindustriezonen zu planen. Dieses Vorgehen in BW nimmt bewusst hohe Kosten für Gutachten zum Landschaftsschutz in Kauf. Oder es ergibt sich die Situation, dass – wie aktuell in Weinheim – aufgrund des faktischen Planungszwanges die Kommunen und Behörden dazu tendieren, das Kriterium „Landschaftsschutz“ weniger stark zu gewichten, um überhaupt Flächen ausweisen zu können.
Das „Institut für Landschaftsplanung und Ökologie“ der Uni Stuttgart hat im Auftrag der LUBW ( Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) die Arbeit ‚Landesweite Modellierung der landschaftsästhetischen Qualität als Vorbewertung für naturschutzfachliche Planungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung des Windenergieerlass Baden Württemberg‘ durchgeführt. (5)
Interessant ist, dass der Umweltminister Untersteller selbst die Studie in Auftrag gegeben hat, die Veröffentlichung der Ergebnisse aber aktiv behindert. Nur auf explizite Anfrage gibt die LUBW die Daten heraus. Eine öffentliche Downloadmöglichkeit ist seitens des UM ausdrücklich nicht gewünscht. Der Pressesprecher der LUBW, Herr Ralf Heineken „hatte Sorge, dass die Daten überinterpretiert werden…“ und Windkraftgegner Argumente gegen Windkraftstandorte erhalten. Angeblich seien die Karten auch nicht „kleinräumig“ genug, was auch immer das bedeuten soll. (6)
Position der Stadt Weinheim und des Landratsamtes Rhein-Neckar Kreis
Bei der Unteren Naturschutzbehörde in Heidelberg liegt seit November 2014 der Antrag der Stadt Weinheim vor, das Landschaftsschutzgebiet auf dem Geiersberg für eine Konzentrationszone der Windkraft aufzuheben.
In der Begründung zur Änderung der LSG VO wird im Schreiben vom 19.05.2015 durch das Landratsamt Rhein-Neckar die Schutzwürdigkeit des LSG und deren Beeinträchtigung durch die Planungen bewertet. Das bezahlte Gutachten der Stadt Weinheim sieht nur eine „geringe Funktionsbeeinträchtigungen des Landschaftsbildes“. (3) Eine Zonierung des LSG sei geeignet, einen „wirksamen Beitrag zum Klimaschutz … zu leisten“.
Position der Regionalplanung der Metropolregion
Die Naturraumeinheit Bergstrasse (inklusive Pufferzone) soll unter Aspekten des
Landschaftsbildes in Analogie zu den linksrheinischen Naturraumeinheiten Speyerer Rheinniederung, Maxauer Rheinniederung, Haardtrand Pfälzerwald, Hügelland der Haardt und nördliche Weinstrasse von Windenergieanlagen freigehalten werden.
Der Bergstrassenrand und das Neckartal weisen die höchsten Werte in Bezug auf die Landschaftsbildqualität in der Metropolregion auf. (4) Leider verhindert dies seit der Änderung des Landesplanungsgesetzes in Baden-Württemberg 2012 nicht, dass kommunal doch Windenergieanlagen in diesen Zonen errichtet werden.
Folgende Fragen drängen sich auf:
- Wieso wird eine von der LUBW selbst in Auftrag gegebene Studie zur Landschafts-bildbewertung nicht aktiv verteilt und genutzt?
- Wieso werden Gebiete mit hoher Landschaftsbildqualität (wie es auch die Regionalplanung der Metropolregion vorsieht) nicht von vornherein von Windkraftplanungen auf regionalplanerischer Ebene ausgeschlossen?
- Wieso werden hohe Planungskosten aller einzelnen Kommunen in Kauf genom-men und damit Steuergelder verschwendet?
- Wieso werden politische und ideologische Ziele zum Windkraftausbau über die Transparenz eines Planungsverfahrens gestellt?
Die Bürgerinitiative Gegenwind Weinheim musste erst mühsam über die Uni Stuttgart und das Institut ILPÖ an die zurückgehaltenen Daten der Landschaftsbildbewertung kommen. Die in der Karte dargestellten Ergebnisse zeigen eindeutig die höchste Kategorie von zehn (10) in Punkto Landschaftsbildbewertung am Geiersberg in Weinheim.
Deutlich ist die höchste Bewertung für die gesamte Bergstrasse zu erkennen:
Warum keine Anwendung der Studienergebnisse an der Bergstrasse?
Fast alle Konzentrationszonen des Nachbarschaftsverbandes und Weinheims liegen in einem Gebiet, welches nach der von der LUBW beauftragten Studie die höchste Landschaftsbildqualität zehn (10) aufweist. Diese Planungen können zum Bau von bis zu 80 Windkraftanlagen entlang der Bergstrasse führen.
Auch im Nachbarschaftsverband müsste das Landschaftsschutzgebiet zuerst aufgehoben werden, bevor eine Zone für Windindustrie ausgewiesen werden könnte.
Wenn der am höchsten bewertete Naturraum der Metropolregion, die Bergstrasse und das Neckartal, nicht zu einem Ausschluss von Windkraftplanungen führt, wird das Kriterium Landschaftsschutz in BW ad absurdum geführt. Dann sollte ehrlicherweise davon gesprochen werden, dass ein „weiches Tabukriterium “Landschaftsschutz“ aus ideologischen Gründen nicht vorgesehen bzw. nicht erwünscht ist!
Rechtliche Betrachtung
Der Windenergieerlass Baden-Württemberg vom 9. Mai 2012 ist unter anderem bezüglich des Schutzguts „Landschaftsbild“ sehr einseitig gestaltet und berücksichtigt aus politischen und wirtschaftlichen Gründen dieses Schutzgut nicht in dem Umfang und nicht in der Intensität, wie dies rechtlich geboten wäre.
Es hat sich gezeigt, dass der Erlass an vielen Stellen nur `die halbe Wahrheit´ aufführt, die obergerichtliche Rechtsprechung nicht berücksichtigt und die Zusammenhänge unvollständig und daher letztlich verzerrt darstellt.
Es hat massive und dauerhafte Folgen, wenn der Windenergieerlass die Praxis bestimmt, ohne dass die rechtlichen Vorgaben und die obergerichtliche Rechtsprechung hinreichend beachtet werden. Denn es werden dadurch irreversible Tatsachen zugunsten der Windkraftindustrie und zulasten des Schutzguts „Landschaftsbild“ geschaffen und damit ein Zustand hergestellt, der nicht nur gegen bundesdeutsches Recht verstößt, sondern auch gegen europäisches Unionsrecht.
Position und Forderungen der Bürgerinitiative Gegenwind Weinheim
Eine Aufhebung des LSG in Weinheim ohne Einbeziehung der zitierten Landschaftsbildstudie sowie der tatsächlichen rechtlichen Randbedingungen wäre sachlich falsch und würde das gesamte Verfahren ad absurdum führen.
Die Bürgerinitiative Gegenwind Weinheim fordert im Verbund mit den anderen Initiativen der Bergstrasse, bei der Bewertung des Landschaftsbildes der badischen Bergstrasse die Ergebnisse der ILPÖ Studie unbedingt zu berücksichtigen. Die Planung in kleinen Gebieten einzelner Kommunen muss zum Wohle des Gesamteindrucks der Kulturregion Bergstrasse überregional, also in weitläufigen Gebietsgrenzen wie zum Beispiel der gesamten Metropolregion erfolgen.
Quellenverzeichnis:
(1) Aufhebungs- und Änderungsverfahren von LSG zugunsten von Windenergieanlagen LUBW
(2) Aufhebung durch „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“ (Büro faktorgrün)
(3) Schreiben Landratsamt: Begründung bzw. Würdigung zur Änderung der LSG VO vom 19.05.2015
(4) Umweltbericht Teilregionalplan Windenergie
(5) ILPÖ der Uni Stuttgart: Flächendeckende Landschaftsbildbewertung
(6) http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.windkraft-studie-zur-landschaft-wird-ausgebremst.c67594c6-6ffc-410f-842c-85d2555c0169.html
(7) Rechtsgutachten Sozietät CL – Caemmerer Lenz, Karlsruhe „Das Schutzgut „Landschaftsbild“ im Windenergieerlass Baden-Württemberg vom 9. Mai. 2012“ im Auftrag des Landesverbandes baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften e.V.
Der Gegenwind in unserer Region wächst stetig an.
Die Vernunft der Bürger wird unterschätzt, bis zur nächsten Wahl!
Waldschutz ist Klimaschutz!
Wir sind die neuen Grünen! Wir sorgen uns um die Gesundheit unserer Mitbürger, insbesondere der Kinder und Senioren, die am Rande des Industriegebietes Rhein-Neckar wohnen.
Die den Lärm der Autobahn, den Verkehrslärm der Bundesbahn, ertragen müssen und jetzt auch noch von Windindustrieanlagen auf der Ostseite, im Naherholungsgebiet des Odenwaldes, bedroht werden. Und dies Alles um das Weltklima zu retten! Warum wird Deutschland mit seiner Energiewende inzwischen vom Ausland belächelt!?? Warum stellt Dänemark den Bau neuer Windkraftanlagen ein? Warum gibt es genügend wissentschaftliche Berichte im Ausland über die Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall der Windräder? Warum will die Politik für die Gesundheit der Bürger nicht einstehen? Warum wollen Politiker die Grenzen der Physik nicht verstehen? Warum leisten wir uns zwei Systeme zur Bereitstellung von Strom? Wir haben keine Speicher, keine Stromtrassen, und bilden uns ein wir könnten volatile Windenergie und Sonnenenergie kostenlos nutzen! Nonsens! Dummheit! Milliarden von Euros in den Wind gestreut! Oder besser: auf die Konten der Windkraftgewinnler eingezahlt! Warum? Machterhalt? Ist freie Meinungsäußerung in Deutschland inzwischen zur Farce geworden? Warum nutzen wir die Fördergelder um zu beweisen, dass die inzwischen bereits gescheiterte Energiewende doch richtig ist? Warum nicht das enorme Wissenskapital in Deutschland zur freien wissentschaftlichen Förderung von neuen Technologien zur Energie- und Stromgewinnung nutzen? Bald kommt das geänderte EEG Gesetz mit neuen Hilfen für Windkraftanlagen in Schwachwindgebieten. Je weniger Wind, je weniger Ertrag, je höher der Subventionsbetrag zum Ausgleich dieser Belastung! Sollte diese Fassung durchgesetzt werden, erleben wir den größten Schwachsinn aller Zeiten! Volkswirtschaftliche Geldvernichtung in einer unvorstellbaren Größenordnung! Mit dem besonderen Dank an unsere Volksvertreter im Bund und in den Ländern! Karl-Heinz Weinert, Hirschberg
Lasst uns weiter und verstärkt mit allen gebotenen Mitteln gegen diesen Schwachsinn kämpfen! Wir fordern, die gesamte Bergstraße (über die Landesgrenze hinaus) frei von diesen „Monstern“ zu halten. Wir fordern den Unsinn des Jahrhunderts (Subventionsregelung) mit allen Mitteln zu stoppen. Da wir offenbar (je nach Couleur bzw. Partei mehr oder weniger) von obrigkeitshörigen und geldgierigen Landes und Kommunalpolitikern regiert werden, bleibt mir nur die Hoffnung, dass der Herr (wer sonst??) diese Herrschaften, besonders die, mit ideologischen Scheuklappen zur Raison bringen möge. Ich erinnere mich noch gut an die Zeiten, als die „Grünen“ sich noch Mühe gaben, als solche Anerkennung zu finden …. lang lang ist’s her. Übrigens: grün waren die nie wirklich! Das zeigt sich in dieser Sache ganz deutlich! Landschafts- und Naturschutz ist denen herzlich wurscht! Hauptsache ideologische Ziele werden gegen alle Widerstände durchgesetzt! Deshalb lasst uns gegen diesen Unsinn Widerstand leisten!!