Zur Zeit läuft die Anhörung und Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar. Hierdurch wird die Bevölkerung formell dazu eingeladen, sich an den Entscheidungsprozessen zur unsinnigen Verschandelung unserer Bergstraße durch Windindustrieanlagen zu beteiligen.
Die Raumnutzungskarte selbst finden Sie HIER, die Plansätze und Begründung HIER. Bitte beachten sie, dass für Weinheim keinerlei Flächen ausgewiesen sind, was uns aber in keiner Weise in irgendeiner Sicherheit wiegen sollte.
Den Umweltbericht mit den zur Diskussion stehenden Vorranggebieten finden sie HIER.
Mit fast 500 ha Fläche für die Windindustrie ist der Weiße Stein das nächstgelegene Vorranggebiet (Seite 97 im Umweltbericht). Eine Bebauung der vordersten Kante der Bergstraße und des Weißen Steins mit Windindustrieanlagen wie der Nordex N163 mit bis zu 245 m Höhe würde den Charakter unserer Heimat nachhaltig beeinträchtigen! Mit über 600 ha ist auf dem Lammerskopf bei Ziegelhausen ein weiteres Vorranggebiet in Planung!
Anregungen zum Planentwurf können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis Montag, dem 13. Mai 2024 beim Verband Region Rhein-Neckar vorgebracht werden. Dies kann auf verschiedenen Wegen passieren, die sie HIER genau nachlesen können.
Wir als Verein Gegenwind Weinheim e.V. haben ein Schreiben zur Eingabe verfasst, in dem wir die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte knapp zusammenfassen. Dieses Schreiben wurde nach unserer Mitgliederversammlung am 26. April 2024 offiziell eingereicht.
Öffentliche Beteiligungen dieser Art zählen häufig mehr die Anzahl der eingegangenen Anregungen, als dass sie den Inhalt dieser detailliert auswerten. Daher kommt es auf jede einzelne Eingabe an. Wenn Sie unsere Sache unterstützen und Windindustrieanlagen an der Bergstraße verhindern wollen, so bitten wir Sie jetzt um Ihre Unterstützung.
Vielleicht ist der Weg der persönlichen E-Mail der einfachste. Erstellen Sie dazu ihr eigenes Schreiben und schicken dieses an die Emailadresse windenergie.beteiligung@vrrn.de .
Darin können Sie Ihre Bedenken zum Beispiel zu den folgenden Punkten zum Ausdruck bringen:
- Schutz wichtiger Naherholung im dicht besiedelten Ballungsgebiet
- Bedrohung von geschützten Fledermausarten, die in angrenzenden Waldgebieten schon durch professionelle Gutachten durch unseren Verein nachgewiesen sind und mit relativ hoher Sicherheit auch in den betreffenden Gebieten anzutreffen sind
- Bedrohung geschützter Vogelarten
- Eingriffe in unzerschnittene Waldgebiete und den Waldboden durch Zuwegung und Schwertransporte
- Verdichtung des Waldbodens und negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
- zusätzliche Belastung des Waldes anstatt Entlastung vor dem Hintergrund des Klimawandels
- Ausgewiesene FFH Habitate im Gebiet Lammerskopf werden mißachtet
- negativen Auswirkungen auf die Gesundheit
- zu erwartenden niedrigen Wirtschaftlichkeit in Schwachwindregionen