Windenergieminimum? Wieviel ist das denn?

 

 

Stichwort „Versorgungssicherheit“: am 22.09.2017 um 17:00 Uhr erreichte die Windenergieeinspeisung in Deutschland ein Minimum von 296 MW! Dabei beträgt die installierte Nennleistung von fast 29.000 Windkraftanlagen etwa 53.318MW.
Dies entspricht einem Leistungsäquivalent von 0,555%.

 

 

 

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Leserbrief: Realistisch, nicht destruktiv

Leserbrief in den Weinheimer Nachrichten, 26.08.2017

zu Leserbrief: Destruktive Grundhaltung, WN/OZ vom 19. August

Gleich in zwei Leserbriefen wird den lokalen Windkraftkritikern eine „destruktive Grundhaltung“ vorgeworfen. Uns werden Solar- und Windstrom als „Alternative“ verkauft, obwohl diese nachweislich nicht in der Lage sind, unser Land verlässlich mit Strom zu versorgen. Für gerade einmal 3 Prozent Beitrag zum Primärenergiebedarf wurden 28 000 Windkraftanlagen gebaut; der CO2-Ausstoß steigt weiter. Muss man sich eine destruktive Grundhaltung vorwerfen lassen, wenn man seine Wälder und Landschaften nicht einer zweifelhaften „Alternative“ opfern möchte?

Es wird kritisiert, dass die Bürgerinitiativen gegen die Windindustrie im Odenwald es als Aufgabe von Fachleuten ansehen, zuverlässige, ökologische und verlässliche Lösungen für eine echte Energiewende zu definieren. Man kann es als Ehre für diese Bürgerinitiativen ansehen, wenn von ihnen erwartet wird, Lösungen für diese komplexe Aufgabe zu entwickeln. Im Grunde ist es aber eine Bankrotterklärung für Politik, Wissenschaft und Wirtschaft, wenn den eigentlich Verantwortlichen dies nicht mehr zugetraut wird!

Einer der Autoren versucht damit zu beruhigen, dass die Genehmigung von Windkraftanlagen nur nach gesetzlichen Vorschriften und dem Einbezug von Fachleuten und deren Erkenntnissen möglich ist. Vor dem Hintergrund dieser Aussage ist es allerdings mehr als beunruhigend, dass im November und Dezember 2016 Windindustrieanlagen mit einer Nennleistung von zusammen 5,9 GW genehmigt wurden; so viel wie in den 19 Monaten davor zusammen! Die Genehmigung für die Anlagen am Stillfüssel wurden am Freitag, 30. Dezember 2016 genehmigt. Warum das beunruhigt? Weil seit dem 1. Januar 2017 das Ausschreibungsmodell gilt, bei dem das günstigste Angebot zum Zug kommt und nicht mehr wie 2016 das Gießkannenprinzip angewendet wird. Sollten hier etwa Genehmigungen durchgewunken worden sein?

Übrigens: in der mittlerweile zweiten Ausschreibungsrunde nach dem neuen Modell sind die Zuschlagswerte auf 4,28 ct/kWh gesunken; von knapp 8 ct/kWh im Jahr 2016. Und: Keine einzige Anlage in Baden-Württemberg oder im Odenwald hat bislang 2017 einen Zuschlag bekommen. Da waren die örtlichen Initiativen mit ihren Bedenken zur Wirtschaftlichkeit von Windkraft im Odenwald wohl weniger „destruktiv“ als vielmehr realistisch…

Dr. Andreas Sindlinger, Weinheim

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Schriesheim: Zwei Biologen raten von Windkraft ab!

Schriesheim: Vogelwelt und Fledermäuse bedroht/ Marcel Münderle und Andreas Arnold referieren.

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-schriesheim-zwei-biologen-raten-von-windkraft-ab-_arid,1086351.html

Werden Gutachten, die der Windkraftlobby nicht in den Kram passen, einfach unter den Tisch gekehrt? Werden Gesetze, die eigentlich die Umwelt und die bedrohte Fauna und Flora schützen sollen, aus Profitgier ausgehebelt? Dieser Eindruck entsteht, wenn man die Vorträge zweier hoch qualifizierter Biologen hört. Marcel Münderle und Andreas Arnold waren auf Einladung der FDP jetzt zu Gast in Schriesheim.

Münderle hat die Population der im vorderen Odenwald lebenden und brütenden Vogelwelt untersucht, Arnold ist Experte für Fledermauserfassung. Die Ergebnisse ihrer Studien in den für Windkraftanlagen ausgewiesenen Standorte haben sie dem Regierungspräsidium vorgelegt. Welche katastrophalen und dramatischen Auswirkungen die Anlagen auf viele geschützte Pflanzen und Tiere haben,…

…weiter auf der Homepage des Mannheimer Morgen.

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Neu!!! Demo in Wald-Michelbach!

Donnerstagsdemo in Wald-Michelbach jetzt um 18 Uhr!

Damit auch Berufstätige an den Donnerstagsdemos teilnehmen können, wird diese auf vielfachen Wunsch hin verlegt. Der Treffpunkt ist immer um 18 Uhr an der Bushaltestelle auf der Ludwigstrasse zwischen der ARAL- Tankstelle und Gasthof Heid.

11. DONNERSTAGS DEMO

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Windindustrieanlagen- wozu?

Wozu Windindustrieanlagen wirklich gebaut werden, hat Jeanne Klöpfer treffend illustriert:

Ablasshandel-RZ

Jeanne Klöpfer

Dipl. Grafik- Designerin; Internetauftritt HIER

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Leserbrief: Tierschutz verkehrt!

Folgender Leserbrief ist am 08.07.17 in den WNOZ erschienen:

Tierschutz verkehrt

Am 22.07. hat der Bundestag – weitgehend unbeachtet von Medien und der Bevölkerung – in grünschwarzroter Eintracht das Tötungs- und Verletzungsgebot nach §44 des Bundesnaturschutzgesetzes zu Gunsten der Windkraftlobby durch folgende Ergänzung aufgeweicht: „…Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien.“ Damit hat die profitorientierte Windkraftlobby expressis verbis die Lizenz zum Töten auch seltener und bisher durch das Gesetz geschützter Wildtiere erhalten. Der Artenschutz ist nur noch Makulatur. Ob der Bau von Windindustrieanlagen in Wäldern ökologisch vertretbar ist wird nicht mehr hinterfragt, da ja per se „gewichtige öffentliche Belange“ vorliegen. Offenbar genügt als Rechtfertigung das Hirngespinst, durch die Windräder z.B. im Odenwald könne das Weltklima gerettet werden.
Wer nun erwartet hätte, dass Natur- und Umweltschutzorganisationen, wie z.B. der BUND, gegen diesen Freibrief zum Töten Sturm laufen würden, sieht sich leider getäuscht. Weiterlesen

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„Ich habe noch nie einen toten Greifvogel unter einem Windrad gesehen…“

…so, oder so ähnlich hören wir es immer wieder von Befürwortern der Stromwende!

Nur wer die Presselandschaft genauer beobachtet, findet immer wieder schockierende Fälle, die lieber unter dem Deckmantel des Klimaschutzes gehalten werden. Und das sind nur die Zufallsfunde…

„Vier tote Rotmilane in vier Wochen bei nur sechs Windindustrieanlagen sind eindeutig zu viel“, so Susanne Löw, beim NABU in Gotha (Thüringen) für das Rotmilanmonitoring verantwortlich.

Schutz der Tiere? Fehlanzeige! Denn die Untere Naturschutzbehörde „…sieht Handlungsbedarf…und will mit dem Betreiber über Abschaltzeiten verhandeln…“ und bis dahin „…hoffen die Naturschützer daß es zu keinen weiteren Kollisionen kommt…“

Da für den Ausbau der Erneuerbaren Energien das Tötungsverbot rechtzeitig aufgehoben wurde (wir berichteten: Lizenz zum töten), können die Betreiber gleich eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Denn: Wer die Regeln macht, kann auch nicht gegen sie verstoßen! 

Quelle: Thüringer Allgemeine; lesen Sie unter dem Link den ganzen Artikel.

Raupe Niemehrsatt

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Veranstaltungshinweis von Gegenwind Schriesheim-Hirschberg e.V.

Am Freitag 14.Juli 2017 um 19 Uhr findet im Gasthaus „Zum Goldenen Hirschen“ in der Heidelberger Str.3 in Schriesheim ein Informationsabend zum Windkraftausbau im Allgemeinen, aber vor allem mit Schwerpunkt auf unsere Region statt!

Neben Beiträgen durch die Initiative selbst, wollen wir von Gegenwind Weinheim den Vortrag von Peter Geisinger, des Vorsitzenden von Vernunftkraft Odenwald e.V. dringend empfehlen.

Er hat sich über die Jahre einen ausgezeichneten Ruf als Kenner der Materie erarbeitet und wird über Ursachen, Sinnhaftigkeit und Folgen des Ausbaus der Windindustrie referieren. Anschliessend verbleibt noch Raum für Diskussionen.

Hirschberg_Geisinger_14.07.17

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Lizenz zum töten!

UPDATE des Artikels!

Am 22.06.2017 wurde völlig überraschend den Forderungen der Windkraftlobby von 2008 nachgegeben. Die von den GRÜNEN am Nasenring gezogenen Parteien haben gegen geltendes EU- Recht das Tötungs- und Verletzungsgebot aufgeweicht.  Diese Entscheidung wurde in einem zu 2/3 leeren Plenarsaal um 22:15 Uhr nur durchgewunken!

Jetzt dürfen durch  Windindustrieanlagen auch legal Tiere getötet werden!

Im Wortlaut:

…Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien.“

Bisher sterben nach Schätzungen schon 300.000 Fledermäuse und 12.000 Greifvögel pro Jahr. Lesen Sie die Reaktionen von:

  • Pressemitteilung der Deutschen Wildtierstiftung (HIER)
  • gemeinsame Pressemitteilung des VLAB und VERNUNFTKRAFT: Spätabends im Bundestag- Tiere töten leicht gemacht (HIER)

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Die Preis- und Abnahmegarantie von Windstrom kann man getrost als Lizenz zum Gelddrucken bezeichnen. Das EEG wird die Verbraucher 520 Mrd Euro kosten. (wir berichteten HIER)

Nach der baurechtlichen Privilegierung nach § 35 (2) BauGB soll auch noch das letzte Hemmnis fallen. Die im Dezember (wir berichteten HIER) angekündigte und zunächst von der Tagesordnung genommene artenschutzrechtliche Privilegierung durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes soll nun doch am 22.06.17 in 2. und 3. Lesung  beschlossen werden. Damit könnten Bauanträge unter Aufhebung des Tötungsverbots nach §44 des BNatSchutzG in Zukunft erfolgreich sein. Eine Forderung die der Bundesverband Windenergie schon 2008 erhob!

Hier als Beispiel eine der kritischen Textstellen aus dem Gesetzesentwurf,
welche zur Aufweichung und zur Schwächung des Artenschutzes führt:
„….Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift
des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn
zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern.
Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien. …

Die Energiewende darf nicht mit einer Lizenz zum töten zu Lasten des Artenschutzes gehen!

In BW wartet die ENBW schon auf die Novellierung. Die Medien berichteten:

  • DIE WELT (Signifikant erhöhtes Tötungsrisiko) vom 21.08.2016
  • BILD (Gefährdeter Rotmilan) vom 22.08.2016

Lesen Sie auch HIER die ausführliche Stellungnahme von VERNUNFTKRAFT vom Dezember 2016 zur Novellierung des Artenschutzes!

 

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Nach den Rodungen geht die Schändung weiter…

DSCF3769Wenn die Rodungen (hier ein aktuelles Bild vom Kahlberg vom 05.06.17) abgeschlossen sind, kommen die Laster für den Materialtransport. Die Materialschlacht selbst ist gigantisch. (Zahlen beispielhaft für eine Enercon 101)

  • Zuwegung und Kranstellfläche: das Kiesfundament der Transportwege für die bis zu 150 t Schwertransporter ist etwa 50 cm dick und 5 m breit. Eine gerodete Kranstellfläche muss 18t/qm tragen
  • Betonfundament der WIA: je nach Untergrund werden für ein Fundament von 20 m Durchmesser und bis zu 4 m dicke 80 t Stahl und 800 Kubikmeter Beton benötigt. Gesamtgewicht: ca.1800t (durchschnittlicher Stahlbeton)
  • Kräne für gigantische Lasten: diese wiegen bis zu 380 t und benötigen alleine schon 40 Tieflader  für den Transport in Einzelteilen
  • WIA: eine E-101 hat etwa 45 Segmente die zwischen 30 und 50t wiegen. Allein die Gondel mit Rotor wiegt 250t. Gesamtgewicht laut Hersteller 1800t. Neue, über 200m hohe Anlagen (z:B.: E-141), kommen inzwischen sogar auf 2800 Tonnen. Dabei wiegt die Gondel mit den nicht recyclebaren Rotorflügeln inzwischen 320 Tonnen

Wie es aussieht, wenn der letzte Teil der Schändung vollendet ist, sieht man in Hirschhorn, der Perle des Odenwaldes. (Das Foto von Andreas Zöltner wurde freundlicherweise der BI „Rettet den Odenwald“ zur Verfügung gestellt)image001

Die RNZ berichtet hierzu: „Dieses Bild sagt mehr als tausend Worte, was Windräder für das Odenwald-Image bedeuten.“

…und es belegt die Fotomontage von Gegenwind Weinheim!

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